Umwelt-Omnibus: Positive Elemente, aber Nachbesserungsbedarf
Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission
Foto: Europäische Union 2018, EU-Kommission Audiovisueller Dienst
“Aus Handwerkssicht fällt die Bewertung des Umwelt-Omnibus gemischt aus. Positiv hervorzuheben ist der Vorschlag, Genehmigungsverfahren durch zeitlich gestraffte integrierte Umweltprüfungen zu beschleunigen. Die vorgesehenen Anpassungen im EU-Umweltrecht können laufende und geplante Verbesserungen im deutschen Bau- und Planungsrecht sinnvoll unterstützen, wie sie Bund und Länder jüngst in der ”föderalen Modernisierungsagenda" skizziert haben. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Ebenen ihre Beschleunigungsanstrengungen abgestimmt vorantreiben.
Zu kurz greift hingegen die Absicht der Kommission, das erst kürzlich in Kraft getretene EU-Verpackungsrecht lediglich über Vereinfachungen im Umsetzungsprozess zu entschärfen. Hier wären vielmehr grundlegende gesetzliche Anpassungen notwendig gewesen, um kleine und mittelständische Handwerksbetriebe von unverhältnismäßigen Dokumentations- und Nachweispflichten zu entlasten. Auch bei der erweiterten Herstellerverantwortung wären echte Erleichterungen durch Bagatellschwellen angezeigt gewesen.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren besteht daher in jedem Fall Nachbesserungsbedarf."