Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Hochschulzugang für Handwerksmeister und -gesellen

Regelungen der Bundesländer zum uneingeschränkten Hochschulzugang für Handwerksmeister sowie zu bundesweit gültigen Hochschulzugangsvoraussetzungen für Gesellen folgen Beschlüssen der KMK.

Im März 2009 hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) einheitliche Kriterien für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber vereinbart.

Meister und Inhaber ähnlicher Abschlüsse erhalten den allgemeinen Hochschulzugang. Gesellen erhalten einen fachgebundenen Hochschulzugang, wenn sie über drei Jahre Berufserfahrung verfügen und ein Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule durchlaufen. Der Beschluss muss in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen umgesetzt werden.

Zum Herunterladen

  • Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte KMK-Beschluss 2009