Zentralverband des
Deutschen Handwerks
13.01.2026

Finger weg vom Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer!

Zu den am Mittwoch vorgestellten Reformplänen der SPD zur Erbschaftsteuer erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Fleischer bei der Arbeit

"Finger weg vom Betriebsvermögen! Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Alles andere ist vorschnell und gefährdet Arbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze. Gerechtigkeit bedeutet, einen klaren Unterschied zu machen zwischen einer geerbten Yacht oder Immobilie und einem Betrieb, der Verantwortung für Beschäftigte und Auszubildende trägt.

Die Verschonung von Betriebsvermögen ist daher richtig und muss in jedem Fall erhalten bleiben. Familiengeführte Handwerksbetriebe investieren ihr Vermögen in Werkstätten, Maschinen und Fahrzeuge, nicht in frei verfügbares Kapital. Jede Einschränkung der Verschonungsregeln würde Nachfolgen gefährden, Betriebe belasten und die Fortführung der regionalen Wirtschaft schwächen.

Es ist unverständlich, dass ausgerechnet die SPD die Verschonungen abschaffen und durch einen Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von 5 Millionen Euro ersetzen will. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, ist aber schnell erreicht, wenn man beispielsweise Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet. Ein einzelner Kran kann bereits rund 500.000 Euro kosten, und damit ist der Freibetrag selbst in kleinen Betrieben schnell aufgebraucht.

Es überrascht zudem, dass durch dieses Konzept das bisher zentrale Kriterium für eine Steuerbegünstigung in der Erbschaftsteuer, nämlich der langfristige Erhalt von Arbeitsplätzen, gestrichen werden soll, und das gerade in einer Phase, in der sich der Arbeitsmarkt deutlich zuspitzt und verschlechtert. Der Erhalt von Arbeitsplätzen soll sich nach den SPD-Plänen nur noch bei der Ausweitung der Stundung bemerkbar machen.

Dass sich die SPD in ihrem Konzept nicht auf neue Steuersätze festlegen will, macht zusätzlich misstrauisch. Am Ende könnte es doch zu einer erheblichen Steuererhöhung kommen. Betriebe, die über dem neuen Freibetrag von 5 Millionen Euro liegen, würden dann eine substanz- und unternehmensgefährdende Steuerlast tragen.

Die einzige Antwort der SPD auf diese Sorge sind Steuerstundungen. Dies verlagert zwar die Steuerzahlung auf spätere Zeitpunkte, ändert aber nichts an der Grundsatzentscheidung der SPD, in der aktuellen Lage erhebliche Steuererhöhungen vorzuschlagen - verbunden mit Risiken für Investitionen und Beschäftigung. Deutschland ist bereits heute ein Hochsteuerstandort. Weitere Belastungen würden die Wettbewerbsfähigkeit kosten und die Attraktivität unseres Standorts im Wettbewerb um Fachkräfte und Zukunftsinvestitionen schwächen. Die SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer kommen zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt und wirken in der ohnehin äußerst angespannten Lage wie ein Frustrationsverstärker für Betriebe. Ganz sicher sind sie keine Motivation für Nachfolge und Leistungsträger. Wenn eines gewiss ist, dann dass Steuererhöhungen bestimmt nicht das Reformrezept sind, mit dem die kranke deutsche Wirtschaft wieder gesundet."

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