Die Kassen-Nachschau
Seit dem 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt die Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung prüfen. Der ZDH-Flyer gibt einen Überblick.
Seit dem 1. Januar 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen. Der Flyer „Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018“ gibt eine komprimierte Übersicht über die wichtigsten Kernpunkte einer Kassen-Nachschau und steht Ihnen in Form eines E-Magazins zur Verfügung.