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Seit dem 1. Januar 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen. Der Flyer „Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018“ gibt eine komprimierte Übersicht über die wichtigsten Kernpunkte einer Kassen-Nachschau und steht Ihnen in Form eines E-Magazins zur Verfügung.
Hinweis auf Änderung der Rechtslage
Vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 wird die Abgabe von Speisen für den Vor-Ort-Verzehr vorübergehend ermäßigt mit 7 % Umsatzsteuer besteuert. Getränke werden weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer besteuert.