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Informationen und Unterlagen für Handwerksbetriebe
Die Umsetzung und Beachtung der neuen Datenschutzregeln ist von großer Praxisrelevanz. Die nachfolgenden „Praxis Datenschutz“ sowie der sämtliche Themen umfassende Leitfaden bieten einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.
Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
Praxis Datenschutz Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
(PDF)
Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt. In diesem „Praxis Datenschutz“ erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für Sie wichtig sind und wann Sie keine Einwilligung benötigen.
(PDF)
Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt. In diesem „Praxis Datenschutz“ erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für Sie wichtig sind und wann Sie keine Einwilligung benötigen.
Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
Praxis Datenschutz Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
(PDF)
Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sind Einwilligungen schriftlich zu erklären? Wie verhält es sich bei Minderjährigen? Dies und weitere Fragen beantwortet das „Praxis Datenschutz“.
Muster Einwilligungserklärung
(DOCX)
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Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sind Einwilligungen schriftlich zu erklären? Wie verhält es sich bei Minderjährigen? Dies und weitere Fragen beantwortet das „Praxis Datenschutz“.
Muster Einwilligungserklärung
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Formelle Pflichten
Praxis Datenschutz Formelle Pflichten
(PDF)
Das neue Datenschutzrecht kennt zahlreiche Transparenz-, Dokumentations- und Informationspflichten. Welche es im Einzelnen gibt und welche in der Praxis besondere Bedeutung haben, zeigt dieses „Praxis Datenschutz“ im Überblick.
(PDF)
Das neue Datenschutzrecht kennt zahlreiche Transparenz-, Dokumentations- und Informationspflichten. Welche es im Einzelnen gibt und welche in der Praxis besondere Bedeutung haben, zeigt dieses „Praxis Datenschutz“ im Überblick.
Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
Praxis Datenschutz zur Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
(PDF)
Personen, deren Daten von einem anderen verarbeitet werden, sollen im Vorlauf zur Datenverarbeitung informiert werden. Insbesondere sollen sie erfahren, welche Daten über sie erhoben und zu welchem Zweck sie genutzt werden. Welche Informationen zu welchem Zeitpunkt im Einzelnen zu erteilen sind, zeigt dieses „Praxis Datenschutz“.
Muster Informationserteilung
(DOCX)
(PDF)
Personen, deren Daten von einem anderen verarbeitet werden, sollen im Vorlauf zur Datenverarbeitung informiert werden. Insbesondere sollen sie erfahren, welche Daten über sie erhoben und zu welchem Zweck sie genutzt werden. Welche Informationen zu welchem Zeitpunkt im Einzelnen zu erteilen sind, zeigt dieses „Praxis Datenschutz“.
Muster Informationserteilung
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Die Erteilung von Auskünften
Praxis Datenschutz Die Erteilung von Auskünften
(PDF)
Jeder hat das Recht, vom datenverarbeitenden Betrieb eine Bestätigung zu verlangen, ob und welche Daten über ihn gespeichert und verarbeitet werden. Wann eine Auskunft zu erteilen ist und was sie umfasst, erklärt das „Praxis Datenschutz“.
Muster Auskunft Kunde
(DOCX)
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Jeder hat das Recht, vom datenverarbeitenden Betrieb eine Bestätigung zu verlangen, ob und welche Daten über ihn gespeichert und verarbeitet werden. Wann eine Auskunft zu erteilen ist und was sie umfasst, erklärt das „Praxis Datenschutz“.
Muster Auskunft Kunde
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Dokumentationspflicht
Praxis Datenschutz Dokumentationspflicht
(PDF)
Handwerksbetriebe sind verpflichtet, sämtliche datenschutzrelevanten Betriebsprozesse im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren. Hierdurch sollen sich Betriebsinhaber über das Ausmaß und die Intensität der betrieblichen Datenverarbeitung bewusst werden. Wie die Dokumentation zu erfolgen hat, zeigt das „Praxis Datenschutz“.
Muster Verarbeitungsverzeichnis
(DOCX)
Beispiel Verarbeitungsverzeichnis
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Liste technischer und organisatorischer Maßnahmen
(DOCX)
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Handwerksbetriebe sind verpflichtet, sämtliche datenschutzrelevanten Betriebsprozesse im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren. Hierdurch sollen sich Betriebsinhaber über das Ausmaß und die Intensität der betrieblichen Datenverarbeitung bewusst werden. Wie die Dokumentation zu erfolgen hat, zeigt das „Praxis Datenschutz“.
Muster Verarbeitungsverzeichnis
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Beispiel Verarbeitungsverzeichnis
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Liste technischer und organisatorischer Maßnahmen
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Der Datenschutzbeauftragte
Praxis Datenschutz Der Betriebliche Datenschutzbeauftragte
(PDF)
Sind im Betrieb mindestens 20 Personen angestellt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Welche Aufgaben, arbeitsrechtliche Stellung und Verantwortung ein Datenschutzbeauftragter hat, beschreibt das „Praxis Datenschutz“.
Muster Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter
(DOCX)
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Sind im Betrieb mindestens 20 Personen angestellt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Welche Aufgaben, arbeitsrechtliche Stellung und Verantwortung ein Datenschutzbeauftragter hat, beschreibt das „Praxis Datenschutz“.
Muster Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter
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Auftragsverarbeitung
Praxis Datenschutz Auftragsdatenverarbeitung
(PDF)
Wird die Lohnabrechnung von einem Personaldienstleister übernommen, die Steuererklärung vom Steuerberater angefertigt oder die Etikettierung und der Versand von Werbung von einem Lettershop für Sie durchgeführt, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Welche Anforderungen an den Vertrag mit Ihrem Dienstleister zu erfüllen sind, zeigt das „Praxis Datenschutz“.
Musterformulierungen Auftragsdatenverarbeitung
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Liste technischer und organisatorischer Maßnahmen Auftragsdatenverabeitung
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Wird die Lohnabrechnung von einem Personaldienstleister übernommen, die Steuererklärung vom Steuerberater angefertigt oder die Etikettierung und der Versand von Werbung von einem Lettershop für Sie durchgeführt, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Welche Anforderungen an den Vertrag mit Ihrem Dienstleister zu erfüllen sind, zeigt das „Praxis Datenschutz“.
Musterformulierungen Auftragsdatenverarbeitung
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Liste technischer und organisatorischer Maßnahmen Auftragsdatenverabeitung
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