Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Datenschutz im Handwerk

Datenschutz erlangt in der Betriebspraxis stetig größere Bedeutung. Kunden und Geschäftspartner achten zunehmend auf den Umgang ihrer Daten und erwarten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Bei Verstößen können empfindliche Bußgelder drohen.
Ein Mann sitzt an einem Büroschreibtisch mit zahlreichen Unterlagen, Telefonanlage, Tatstatur und Monitor.

Um Ihnen die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts im Format “Praxis Datenschutz” anschaulich aufbereitet. Zudem finden Sie zu vielen praxisrelevanten Themen Muster, Checklisten und Beispielfälle für Beschäftigte, für Betriebe oder für Handwerksorganisationen.

Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten bringt im Wesentlichen dieselben Pflichten mit sich, wie z.B. bei der Verarbeitung von Kundendaten. Insofern haben Arbeitgeber insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Mehr dazu finden Sie in den “Informationen und Unterlagen für Beschäftigte”.

Handwerksbetriebe müssen gemäß DSGVO Maßnahmen ergreifen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen? Was ist beim Erheben von Kundendaten zu beachten? Antworten und weitere Hilfen finden Sie in den “Informationen und Unterlagen für Handwerksbetriebe”.

Was müssen Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften beachten? Was gilt bei Videokonferenzen, in der Berufsausbildung oder bei der Erteilung von Auskünften? Antworten auf diese Fragen und vieles mehr finden in den “Informationen und Unterlagen für Handwerksorganisationen”.

 

Praxistauglichkeit von Datenschutz gewährleisten

Die Praxistauglichkeit und leichte Umsetzbarkeit gesetzlicher Pflichten ist vor allem für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Dies gilt in besonderer Weise für das Datenschutzrecht, das mit seinen umfassenden formellen Anforderungen Handwerksbetriebe vor große Herausforderungen stellt. 

Dennoch hat sich die DSGVO im Alltag von Handwerksbetrieben etabliert. Der risikobasierte Ansatz ist im Datenschutzrecht grundlegend verankert und muss als Instrument besserer Rechtsetzung und zur Vermeidung unverhältnismäßiger Anforderungen und Belastungen konsequent zu Ende geführt werden. Es sind Regelungen erforderlich, die das Risiko für die Wahrung des Datenschutzes konsequent berücksichtigen. Dies setzt voraus, dass risikoarme und datensparsame Betriebe deutlich stärker von gesetzlichen Pflichten befreit werden. Dies entspricht zudem der politischen Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Berichtspflichten und bürokratischen Lasten für kleine und mittelständische Betriebe signifikant zu senken. 

Der europäische Gesetzgeber sieht mit dem risikobasierten Ansatz die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Risiko einer Datenverarbeitung einerseits und den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen andererseits als grundlegendes Prinzip in der DSGVO vor. Es ist aus Sicht des Handwerks richtig, das Risiko für die Wahrung des Datenschutzes zum zentralen Maßstab für gesetzliche Anforderungen zu erheben, anstatt kleine Betriebe pauschal zu entlasten oder von bestimmten Anforderungen zu befreien. So können selbst Kleinstbetriebe mit entsprechenden Mitteln Big Data Anwendungen oder hochsensible Daten verarbeiten.

Stellungnahmen zum Datenschutz

  • ZDH Stellungnahme zum Omnibus-IV-Paket: Notwendige Anpassungen der DSGVO
    Juli 2025
  • ZDH-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
    Mai 2024
  • ZDH-Stellungnahme: Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
    Für einen risikobasierten und praxisgerechten Datenschutz
    Februar 2024

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