Wirtschaftshilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen

Auf Basis des im März 2022 von der EU-Kommission erlassenen Beihilferahmens können die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 01.02.-31.12.2022 direkte Beihilfen mit einem Beihilfewert von bis zu 400.000 EUR / Unternehmen gewähren. Liquiditätshilfen in Form von Garantien sowie in Form zinsvergünstigter Darlehen sind auf maximal 15% des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der vergangenen drei Jahresabschlüsse begrenzt. Wir geben Informationen, welche konkreten Fördermittel in Deutschland auf dieser Basis ausgereicht werden.
Seit Mai 2022 können Betriebe im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowohl spezielle Bürgschaften der Bürgschaftsbanken beantragen als auch entsprechende Förderprogramme der KfW nutzen. Der im Schutzschirm der Bundesregierung ebenfalls angekündigte Energiekostenzuschuss ist dagegen noch nicht aktiv. Konkrete Hinweise hierzu werden wohl frühestens Mitte Juli 2022 verfügbar sein.
Darlehensprogramme
Die Programme stehen Unternehmen offen, die vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges von Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten bzw. gestiegenen Energiekosten betroffen sind, woraus vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten resultieren. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.
Antragsvoraussetzung
Als Antragsvoraussetzung müssen Betriebe zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland). Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes beträgt.
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland.
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen.
- gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021)
Besonderheiten der KfW-Programme
Die KfW unterscheidet drei Programmvarianten, die wir Ihnen mit der entsprechenden KfW-Seite verlinkt haben:
- KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand (Programmnr. 089)
- KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – große Unternehmen (Programmnr. 079)
- KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung (Programmnr. 807)
Das Sonderprogramm Mittelstand richtet sich an Unternehmen, die mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 vollständigen Geschäftsjahren verfügen. Sollte für das Geschäftsjahr 2021 noch kein Jahresabschluss verfügbar sein, können Unternehmen bei der Antragstellung die Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) per Dezember 2021 beifügen.
Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Hausbank wird diese zum Beispiel Wert darauflegen, dass das antragstellende Unternehmen keine ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen hat. Zudem sollte die 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit die 10%-Marke nicht übersteigen. Bei Förderanträgen von mehr als 3 Mio. Euro Fördersumme bietet die KfW den Hausbanken ein beschleunigtes Prüfverfahren an. Hierbei werden erhöhte Anforderungen an die 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit (max. 2,8 %) und sonstige wirtschaftliche Kennzahlen gestellt.
Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. Euro, ist aber begrenzt auf
- 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes gemäß den letzten drei vorliegenden Jahresabschlüssen oder
- 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung.
Zusätzliche prozentuale Betragsbegrenzungen gibt es für Kreditbeträge oberhalb von 25 Mio. Euro.
Im Vergleich zu den KfW-Standardprogrammen für KMU wird potenziellen Kreditnehmern eine erhöhte Haftungsfreistellung (80 % statt 50 %) eingeräumt. Allerdings sind die Darlehen banküblich zu besichern; die erhöhte Haftungsfreistellung wird sich i.d.R. nicht sicherheitsmindernd bemerkbar machen, sondern eher dafür sorgen, dass die Hausbank überhaupt Interesse an der Kreditvergabe hat.
Besonderheit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken
Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde für die Ukraine-Hilfen verdoppelt (statt 1,25 Mio. Euro nun 2,5 Mio. Euro) und greift sowohl für die Verbürgung von Investitions- als auch Betriebsmittelkrediten.
Die Bürgschaftshöhe wurde auf maximal 80 % festgelegt und kommt damit bei der Hausbank einer werthaltigen Sicherheit in Höhe von 80 % gleich.