Zentralverband des
Deutschen Handwerks
27.11.2025

Kfz-Steuer – Gesetzentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung von E-Autos

Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben.

Elektroautos sollen – zunächst bis 2035 – weiterhin von der Kfz-Steuer befreit bleiben. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drs. 21/2672 vom 7.11.2025) vorgelegt, der am 14. November 2025 erstmals im Bundestag debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss des Bundestages überwiesen wurde. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden. 

Durch die Gesetzesänderung soll auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt werden, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Ziel des Gesetzes ist es, “einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten” (vgl. o. a. Gesetzentwurf).

Das Gesetz soll bis zum Ende des Jahres verabschiedet werden und dann zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.