Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Umgang mit alternden Belegschaften

Unserer Gesellschaft ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gealtert. Dieser Prozess wird sich auch in der Zukunft fortsetzen.
Lachende Senioren sitzen nebeneinander an einem Tisch und arbeiten mit Laptops.

Aktuelle Entwicklungen

Unserer Gesellschaft ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gealtert. Dieser Prozess wird sich auch in der Zukunft fortsetzen. Dies liegt nicht nur an der erheblich gestiegenen Lebenserwartung, sondern ebenfalls an den gesunkenen Geburtenraten. Durch diese beiden Effekte gerät die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, vor allem aber der Rentenversicherung unter Druck. Wurde eine Versichertenrente der gesetzlichen Rentenversicherung 1960 noch durchschnittlich für etwa 10 Jahre bezogen, so hat sich mit der steigenden Lebenserwartung die Bezugsdauer auf mittlerweile über 18 Jahre fast verdoppelt. Kamen 1960 auf einen Rentner etwa 3 Beitragszahler, so hat sich die Relation auf mittlerweile weniger als 2 Beitragszahler verringert. In dem gleichen Zeitraum ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 14 auf knapp 20 Prozent gestiegen.

Neben der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors bei der Rentenformel war daher die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung bis zum Jahr 2029 um 2 auf 67 Jahre zu erhöhen, ein wichtiger Schritt. Diese Maßnahme ist mit Blick auf den langen Übergangszeitraum und die Tatsache, dass die Menschen nicht nur immer älter werden, sondern im Alter auch gesünder sind als früher, durchaus zumutbar. 

Was ist zu tun? 

  • Vorrangiges Ziel muss sein, dass die höhere Regelaltersgrenze auch regelmäßig in Erwerbstätigkeit erreicht wird. Das bedeutet, dass die Arbeitsplätze der Menschen alters- und alternsgerecht gestaltet werden. Erwerbsarbeit stellt in mehrfacher Hinsicht eine Belastung für den Menschen dar - sowohl körperlich als auch psychisch. Der Arbeitsplatz der Zukunft muss daher so ausgestaltet sein, dass seine Anforderungen dem Alter allgemein, aber auch den individuellen Leistungsvoraussetzungen entsprechen. Darüber hinaus muss vorausschauend dafür Sorge getragen werden, dass die Gestaltung des Arbeitsplatzes nicht Raubbau an der künftigen Arbeitsfähigkeit betreibt. Auch die Beschäftigten selbst sind gefragt, ihre Erwerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten und sich auch im eigenen Interesse gesundheitsbewusst zu verhalten.  
     
  • Neben dem gesundheitlichen Aspekt geht es in punkto "Beschäftigungsfähigkeit" auch um den Erhalt und die Entwicklung der fachlichen Kompetenzen. In den meisten Berufen ändern sich heute die Anforderungen an die Arbeitnehmer sehr viel schneller als früher. Die technischen Rahmenbedingungen aber auch die Arbeitsinhalte wandeln sich und erfordern bereits heute immer neue Anpassungen. Die bei Berufsbeginn erlernten Inhalte unterscheiden sich deutlich von den Arbeitsinhalten beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Betriebe und Arbeitnehmer sind daher gefordert, Weiterbildung bis ins hohe Erwerbsalter zu ermöglichen und wahrzunehmen.   

 

  • Ergänzt werden muss das lebenslange Lernen durch eine strukturierte Personalentwicklung. Aufgrund der überwiegend kleinbetrieblichen Strukturen steht das Handwerk dabei vor besonderen Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern ist insbesondere die berufliche Weiterbildung finanziell zu fördern.  

 

  • Auch künftig wird es Tätigkeitsfelder geben, in denen Menschen nur selten ein ganzes Erwerbsleben verbringen können, da die physischen und/ oder psychischen Anforderungen sehr hoch sind. Ein Teil der Arbeitnehmer wird in berufsverwandte Felder wechseln können. So kann etwa der vielzitierte Dachdecker dem Gewerk verbunden bleiben, indem er sich z.B. auf Akquise, Ausbildung oder Arbeitsschutz spezialisiert. Er kann bei einem industriellen Hersteller von Baumitteln z.B. in den Vertrieb gehen, als Ausbilder tätig sein oder in der Baustellenüberwachung. Die Zahl derartiger Arbeitsplätze wird jedoch begrenzt sein. Daher muss auch eine völlige berufliche Neuorientierung in der Mitte des Erwerbslebens künftig selbstverständlicher werden. Denn das gesamtgesellschaftliche Ziel muss sein, die Arbeitsfähigkeit der Menschen zu erhalten und eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der Menschen zur beruflichen Umorientierung. Voraussetzung ist aber auch, dass diese Arbeitnehmer als Quereinsteiger in ihren neuen Berufen auch einen Arbeitplatz finden. Hier ist ein Mentalitätswandel in Wirtschaft und Gesellschaft gefordert, der die Erfahrungen älterer Arbeitnehmer wertschätzt und ihre berufliche Flexibilität anerkennt. 

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