Zugang zu Daten: Der Data Act wird anwendbar
Am 12. September wird der Data Act in der gesamten EU anwendbar.
Mit dieser zentralen Verordnung hat die EU-Kommission einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der den Zugang zu industriellen und nutzergenerierten Daten fair gestaltet.
Auch vielen Handwerksbetrieben eröffnet der Data Act neue Möglichkeiten: Sie haben künftig mehr Transparenz über Betriebs- und Maschinendaten, eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber großen Herstellern und Plattformen, weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit durch standardisierte Vertragsklauseln.
Das Handwerk fordert, dass der Data Act im anstehenden Verfahren des digitalen Omnibus in seinen Grundprinzipien auf jeden Fall unverändert bleibt.