Trilogeinigung zur Harmonisierung im Insolvenzrecht
Die Einigung sieht EU-weite Mindeststandards für Anfechtungsklagen vor und betrifft vor allem die Vermögensermittlung durch einen besseren Zugang zu Bank-, wirtschaftlichen Eigentums- und nationalen Registern.
Außerdem wird in allen EU-Mitgliedstaaten ein sogenanntes Pre-Pack-Verfahren eingeführt, inklusive Schutzvorschriften für Gläubiger und Arbeitnehmer. Zudem werden die Pflichten der Geschäftsführer hinsichtlich der rechtzeitigen Anmeldung der Insolvenz vereinheitlicht und in bestimmten Fällen die Einrichtung von Gläubigerausschüssen vorgeschrieben.
Schließlich müssen die Mitgliedstaaten leicht zugängliche Informationsblätter veröffentlichen, in denen ihre nationalen Insolvenzrahmen dargelegt werden. Das soll die Transparenz für Investoren verbessern. Ein spezielles KMU-Verfahren, das im Kommissionvorschlag vorgesehen war, wurde von beiden Institutionen abgelehnt und ist daher nicht Teil der finalen Einigung.
Die Einigung ist im Sinne des Handwerks, da ein verwalterloses KMU-Verfahren für Betriebe ungeeignet und nicht sachgemäß wäre.