Trilogeinigung Krisenmanagement und Einlagensicherung von Banken
Am 26. März hat das EU-Parlament die Trilogeinigung zum Paket zur Reform des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung von Banken (CMDI) bestätigt.
Folgende Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag greifen teilweise ZDH-Forderungen auf:
- Die Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung wird gegenüber dem Kommissionsvorschlag gestärkt.
- Präventive Maßnahmen, die durch den Kommissionsvorschlag stark beschränkt worden wären, sind allgemein etwas einfacher möglich. Beispielsweise wurde die Kostenoptimierungsprüfung vereinfacht, die untersucht, ob präventive Maßnahmen zulässig sind.
- Aus deutscher Sicht ist vor allem positiv zu bewerten, dass es den existierenden Institutssicherungsystemen etwa von Sparkassen und Genossenschaftsbanken erlaubt bleibt, präventiv Kredite zu vergeben, um Liquidität und Solvenz zu sichern und somit die Insolvenz eines zugehörigen Instituts zu verhindern.
- Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag werden gedeckte Einlagen und Forderungen von Einlagensicherungssystemen im Falle einer Insolvenz wieder prioritär behandelt. Das stärkt das Vertrauen in die Einlagensicherung.
Ausblick
Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Größtenteils gelten sie ab 24 Monaten nach Inkrafttreten.