Insolvenzrecht: Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 1. April ist die finale Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.
Die zentralen Forderungen des Handwerks, insbesondere zur notwendigen Gläubigerbeteiligung im Rahmen des “Pre-Pack Verfahrens” und der Verzicht auf das verwalterlose Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen, wurden in der finalen Richtlinie berücksichtigt. Darüber hinaus wurde im Sinne des Handwerks die Begrenzung der Anzahl der Personen in Gläubigerausschüssen verworfen.
Nächste Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung und damit am 21. April in Kraft. Deutschland hat bis zum 22. Januar 2029 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.