Zentralverband des
Deutschen Handwerks
11.02.2026

EU-Parlament beschließt Liste sicherer Herkunftsländer

Das EU-Parlament hat am 10. Februar auf seiner Plenarsitzung in Straßburg erstmals eine Liste sicherer Herkunftsländer beschlossen.

Asylanträge von Staatsangehörigen aus dem Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien können somit künftig beschleunigt geprüft werden. Die Beweislast, dass sie doch Anspruch auf Asyl haben, weil ihnen in ihren Herkunftsländern Verfolgung oder Gewalt droht, liegt dann bei den Asylsuchenden. 

Auch EU-Beitrittskandidatenländer gelten künftig in der Regel als sichere Herkunftsländer.

Der Bericht des Berichterstatters Alessandro Ciriani (EKR, Italien) wurde mit 408 Ja-Stimmen (184 dagegen, 60 Enthaltungen) angenommen. Die neue EU-weite Liste setzt den Mindeststandard bei der Harmonisierung des europäischen Asylrechts. Die Mitgliedstaaten können aber weiter eigene Länder als sichere Herkunftsländer ausweisen, solange sie sich dabei an EU- und Menschenrechtsstandards halten.

Die neue verschärfte EU-Asylgesetzgebung und damit auch die Liste sicherer Herkunftsländer tritt im Juni 2026 in Kraft. 

Der Rat muss der Vereinbarung noch formal zustimmen.

Zum Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments 

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