Zentralverband des
Deutschen Handwerks
27.11.2025

EU-Kommission legt Empfehlung zur ergänzenden Altersvorsorge vor

Am 20. November hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur ergänzenden Altersvorsorge vorgelegt, die allerdings keinen legislativen Charakter hat.

In der Empfehung geht es um Trackingsysteme mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung ("pension dashboard") und zur automatischen Mitgliedschaft ("auto-enrolment"). 

In diesem Zusammenhang kündigt die EU-Kommission die Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie sowie der PEPP-Verordnung an. Der ZDH hatte sich im Vorfeld an der gezielten Konsultation zur ergänzenden Altersvorsorge beteiligt und sich u. a. gegen Vorgaben zum auto-enrolment ausgesprochen. 

Zentrale Inhalte der Empfehlung im Überblick: 

  • Grundprinzipien der nationalen Sozialschutzsysteme und einzelstaatliche Besonderheiten zu Arbeitsbeziehungen und zum sozialen Dialog sollen von der Empfehlung unberührt bleiben.
  • Einrichtung eines Trackingsystems mit Informationen zu individuellen Rentenansprüchen durch die Mitgliedstaaten.
  • Mitgliedstaaten sollen umfassende nationale Übersichten über die Altersversorgung einrichten.
  • Selbständige sollen Systemen beitreten können, die Beschäftigten mit Standardverträgen zugänglich sind oder separaten, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Systeme beitreten können. 

Zur Kommissions-Empfehlung

 

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