EP verabschiedet Führerscheinrichtlinie und regelt Fahrverbote
Neuerungen
Bis 2030 sollen die Mitgliedstaaten einen digitalen Führerschein per App einführen, wobei eine physische Karte weiterhin erhältlich und gültig sein wird. Fahranfänger müssen künftig zusätzlich Kompetenz mit Assistenzsystemen und einen bewussten Umgang mit Ablenkungsrisiken wie Telefonen, Fußgängern und Radfahrern nachweisen. Begleitendes Fahren wird ab 17 Jahren möglich sein, während der Zugang zu Lkw-Führerscheinen ab 18 Jahren erleichtert wird.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten soll die zulässige Gesamtmasse auf 4250 kg angehoben werden. Dies hängt bei Elektrofahrzeugen mit der schweren Batterie zusammen.
Entzug und Anerkennung der Fahrerlaubnis
Wird die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat entzogen oder eingeschränkt, muss der ausstellende Staat informiert werden. Der Entzug gilt somit künftig EU-weit und schließt Strafbarkeitslücken bei grenzüberschreitenden Verstößen.