Zentralverband des
Deutschen Handwerks
15.10.2025

EP-Rechtsausschuss (JURI) erzielt Einigung zu Omnibus 1

Am 13. Oktober hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) seine Position zum Omnibus-1-Vereinfachungspaket zu den Teilen CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und CSDDD (Sorgfaltspflichten in der Lieferkette) angenommen.

Das Verhandlungsmandat für den Trilog wurde mit 15 zu zehn Stimmen durch die Fraktionen EVP, Renew, S&D und Teile der EKR erteilt. 

CSRD

Die Einigung sieht vor, den Anwendungsbereich der CSRD auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro zu begrenzen. Der freiwillige KMU-Standard (VSME) soll Anfragen an KMU durch berichtspflichtige Betriebe begrenzen. 

CSDDD

Die Sorgfaltspflichten in der CSDDD sollen nur für große EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. 

Berichtspflichtige Unternehmen sollen gemäß dem risikobasierten Ansatz von ihren Geschäftspartnern nur dann zusätzliche Informationen anfordern können, wenn bei diesen plausible Risiken bestehen. Die zivilrechtliche Haftung soll sich nach nationalem Recht richten und nicht auf EU-Ebene geregelt werden. 

Bewertung aus Handwerkssicht

Die nun erzielte Einigung greift viele Handwerksforderungen auf. Durch die Verringerung der Zahl berichtspflichtiger Betriebe und die Festschreibung des VSME als Begrenzung für Anfragen werden Handwerksbetriebe effektiv entlastet. Der risikobasierte Ansatz bei der CSDDD sollte dazu führen, dass Betriebe keine bzw. nur in Ausnahmefällen Informationsanfragen treffen. Dieses gute Verhandlungsergebnis muss nun zeitnah im Trilog bestätigt werden.  

Das Plenum des EU-Parlaments wird in der Sitzungswoche vom 20. bis zum 23. Oktober über die Einigung abstimmen. 

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