Entwaldung: Kommission legt Risikoklassifizierung zur EUDR vor
Am 20. Mai hat die EU-Kommission die Risikoklassifizierung der Produktionsstaaten relevanter Rohstoffe gemäß der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) vorgelegt.
Sämtliche EU-Mitgliedstaaten wurden mit dem niedrigsten Risiko versehen, was abgemilderte Sorgfaltspflichten nach sich zieht. Nur wenige Drittstaaten wurden mit einem hohen Risiko ausgestattet. Drittländer, die nicht in der Durchführungsverordnung gelistet sind, landen in der mittleren Risikoklasse.
Die Kommission fährt mit ihrer Umsetzung der ursprünglichen EUDR fort. Tritt bis zum Geltungszeitpunkt am 30. Dezember 2025 kein Änderungsgesetz in Kraft, muss die ursprüngliche und um ein Jahr verschobene EUDR zum Jahresende unverändert angewendet werden. Diese würde dann auch Handwerksbetriebe mit massiven Sorgfalts- und Berichtspflichten belasten.
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