Zentralverband des
Deutschen Handwerks
20.10.2025

Entwaldung: EU-Kommission schlägt Änderungen zur EUDR vor

Am 21. Oktober hat die EU-Kommission wie erwartet ihren Vorschlag für ein Änderungsgesetz zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) vorgelegt.

Die Kommission hat keine weitere zeitliche Verschiebung der Anwendung vorgeschlagen.

Die Kommission will die Durchsetzung der Pflichten für sechs Monate aussetzen und Vereinfachungen einführen, wobei sie an der ursprünglichen Gesetzessystematik festhält. Solche Vereinfachungen sollen für Kleinst- und Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte und 10 Mio. Euro Jahresumsatz in Staaten mit geringem Entwaldungsrisiko gelten. 

Zwar ist eine wesentliche Forderung des Handwerks in dem Vorschlag enthalten: Sorgfaltspflichten sollen künftig nur bei erstmaligem Inverkehrbringen eines relevanten Erzeugnisses auf dem EU-Markt in vollem Umfang gelten. Es besteht allerdings ein Restrisiko und es ist unklar, ob vertragliche Pflichten die Handwerksbetriebe nicht dennoch belasten werden. Der richtige Ansatz wäre die Einführung einer flankierenden Null-Risiko-Zone gewesen, in der die Pflichten gänzlich entfallen. Das ist allerdings im Kommissionsvorschlag nicht verankert. 

 

Zum Kommissionsvorschlag für ein Änderungsgesetz zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

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