Dienstleistungen im Binnenmarkt: Rechnungshof legt Bericht vor
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 25. März einen Sonderbericht zu Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt veröffentlicht.
Der Dienstleistungssektor trägt in Europa zu 70 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) und Beschäftigung bei.
Der EuRH prüft, welche Schritte die EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in deren Anwendungsbereich u. a. Handwerksberufe fallen, unternommen hat. Insgesamt sei es der EU-Kommission nicht gelungen, einen Großteil der Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen zu beseitigen.
Handwerksrelevante Erkenntnisse
- Der EU-Binnenmarktstrategie prognostiziert der Bericht trotz des sektorspezifischen Ansatzes für Dienstleistungen keine durchschlagende Wirkung. So fehle Klarheit darüber, wie die EU-Kommission Hindernisse im Bereich regulierter Dienstleistungen konkret abbauen will.
- Die Rückvermeisterung von 12 Handwerksberufen im Jahr 2020 in Deutschland wird beispielhaft als ein Hindernis für grenzüberschreitende Dienstleistungen benannt. Gleichzeitig erkennt der EuRH an, dass die Reglementierung gerechtfertigt sein kann.
- Die Arbeitnehmerentsendung stelle ein weiteres Hindernis für Unternehmen dar aufgrund national unterschiedlicher Vorgaben. Erleichterung durch die Verabschiedung der eDeclaration gebe es nur dann, wenn möglichst viele Mitgliedstaaten teilnehmen.
Nächste Schritte
Die Empfehlungen des EuRH sind für die EU-Kommission unverbindlich. Dennoch ist davon auszugehen, dass sich diese auf weitere Debatten zu dem Thema auswirken werden.