Empfehlung zur Feldbelegung für Rechnungspflichtangaben
Die Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) wird in den kommenden Jahren für Umsätze zwischen Unternehmen zur Pflicht. Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer
Info-Seite zur E-Rechnung. Die E-Rechnung soll den Betrieben den Verwaltungsaufwand beim Ausstellen und Verarbeiten von empfangenen Rechnungen von Rechnungen erleichtern. Doch sind viele der heute versandten E-Rechnungen nicht validierbar, weil sie nicht der EU-Norm EN 16931 entsprechen. Dies ist jedoch gemäß § 14 Abs. 1 UStG Voraussetzung für eine ordnungsgemäße E-Rechnung und wird nach Ablauf der Übergangsregelungen voraussichtlich auch unabdingbar für den Vorsteuerabzug sein.
Um die Norm-Konformität der E-Rechnungen zu erhöhen und die Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten beim Empfänger zu erleichtern, hat die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gemeinsam mit dem Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) eine Empfehlung für die Feldbelegung in der E-Rechnung hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Rechnungspflichtangaben nach §§ 14 und 14a UStG veröffentlicht, an der auch der ZDH mitgewirkt hat. Die Empfehlung kann auf der Internetseite des FeRD kostenfrei abgerufen werden und sollte von Softwareentwicklern berücksichtigt werden.