Zentralverband des
Deutschen Handwerks
22.08.2025

Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie geplant

Die Bundesregierung hält offenbar an ihren Plänen für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1. Januar 2026 fest.

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab dem 1. Januar 2026 den Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent zu senken.

Offenbar hält die Bundesregierung an der geplanten Steuersatzsenkung fest. Das ergibt sich aus ihrer Antwort vom 6. August 2025 (Bundestagsdrucksache 21/1161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 21/920) vom 17. Juli 2025. Diese hatte bei der Bundesregierung u. a. zu den Gründen und Zielen der geplanten Steuerermäßigung unter dem Titel "Rolle der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in Bezug auf die geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie" nachgefragt. 

Zu der Frage, aus welchem Grund die Bundesregierung insbesondere die Gastronomie durch einen ermäßigten Umsatzsteuersatz unterstützen wolle (vgl. Frage 4), weist die Bundesregierung darauf hin, dass mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz bereits mehrere Branchen unterstützt werden. Zudem enthielte der Koalitionsvertrag Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung aller Branchen bzw. Wirtschaftszweige. Hierzu sollten Investitionen, Innovationen und Wettbewerb gefördert, Steuern, Abgaben und Energiepreise gesenkt und Bürokratie zurückgebaut werden. 

Hinsichtlich der Frage, inwieweit Senkungen der Umsatzsteuer an die Verbraucher weitergegeben werden, antwortet die Bundesregierung unter Verweis auf Studien aus der Zeit der Corona-Pandemie sowie auf internationale Vergleichsstudien. Demnach wirke sich die Steuersatzsenkung zumindest teilweise in niedrigeren Preisen aus. Dies sei insoweit zielkonform, als mit der jeweiligen Maßnahme auch eine Stärkung der Anbieterseite beabsichtigt sei (vgl. Antwort zu Frage 15). 

Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Maßnahme steht derzeit (Mitte August) aber noch aus.

Praxishinweis:

Im Handwerk werden die Lebensmittelhandwerke mit angeschlossenem Imbiss, Restaurant oder Café ebenfalls von einer Steuersatzsenkung für die Gastronomie profitieren. Zuletzt hatte es infolge der Corona-Pandemie eine temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022 gegeben. 

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