Lohn- und Einkommensteuer

Besteuert werden insgesamt sieben Einkunftsarten, etwa aus Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung. Bei Ermittlung der individuellen Steuerschuld werden persönliche Verhältnisse wie Familienstand oder Kinder berücksichtigt.
Für das Handwerk ist dies von besonderer Bedeutung, da rund 76 Prozent der Betriebe in der Rechtsform von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geführt werden. Deren Gewinne werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern unmittelbar beim Inhaber bzw. den Gesellschaftern. Damit ist für diese Unternehmen die Einkommensteuer die zentrale Unternehmensteuer und nicht die Körperschaftsteuer.
Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Arbeitgeber behalten sie vom Gehalt ihrer Beschäftigten ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.