Alterssicherung im Handwerk: Positionen und Informationen
Foto: amh-online.de, Sascha Schneider
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker
Wer einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb führt und in die Handwerksrolle eingetragen ist, ist grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – unabhängig davon, ob Mitarbeitende beschäftigt werden oder nicht. Das gilt für Einzelunternehmen ebenso wie für Gesellschafter von Personengesellschaften, die die fachlichen Voraussetzungen selbst erfüllen. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften wie GmbHs sind hingegen nicht betroffen.
In der Handwerkerrentenpflichtversicherung können Versicherungspflichtige entweder den so genannten “Regelbeitrag” zahlen. In den ersten drei Jahren nach der Gründung genügt der halbe Regelbeitrag. Alternativ kann auch ein einkommensabhängiger Beitrag gezahlt werden.
Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen bzw. 216 Monaten ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.
Weitere Informationen
Positionen und Stellungnahmen des ZDH
Der ZDH verfolgt die rentenpolitische Gesetzgebung aktiv und nimmt regelmäßig Stellung zu aktuellen Gesetzesvorhaben. Die Stellungnahmen stehen nachfolgend zum Download bereit.
Einführung einer allgemeinen Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
Das Handwerk ist mit seinen rund eine Mio. Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern unmittelbar von der Frage nach der Einführung einer allgemeinen Altersvorsorgepflicht für Selbstständige betroffen. Hinzu kommt die Besonderheit einer Rentenversicherungspflicht für bestimmte Selbstständige im Handwerk ("Handwerkerrentenversicherung").
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der ZDH seit vielen Jahren intensiv mit der Problematik. Wir unterstützen grundsätzlich die Einführung einer allgemeinen Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Sie stellt sicher, dass dieser Personenkreis im Alter ausreichend abgesichert ist und vermeidet so, dass im Zweifelsfall der Beitrags- oder Steuerzahler dafür aufkommen muss. Auch kann eine allgemeine Altersvorsorgepflicht bestehende Fehlanreize reduzieren, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch Formen von Solo-Selbstständigkeit zu ersetzen. Das sorgt für faire Marktbedingungen und reduziert Wettbewerbsverzerrungen etwa im Bau- und Ausbausektor.
Im Sinne der Gleichbehandlung ist es wichtig, dass die bestehende – verfassungsrechtlich fragwürdige – Handwerkerrentenversicherung in einem solchen allgemeinen System für alle Selbstständigen aufgeht. Entscheidend ist auch eine Wahlfreiheit bei der Durchführung: Selbstständige sollten auswählen können, ob sie sich in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einem privaten Anbieter absichern. Zudem gilt es, bereits bestehende Vorsorgeformen angemessen zu berücksichtigen. Auch muss die besondere Situation von Existenzgründern bedacht werden, z.B. durch eine Beitragsfreiheit bzw. einen niedrigeren Beitrag in den Anfangsjahren.
Fairness für Beitragszahler und Betriebe
Das Handwerk unterstützt grundsätzlich eine stabile gesetzliche Rentenversicherung. Der ZDH fordert jedoch dringend strukturelle Reformen, um das Rentensystem angesichts des demografischen Wandels langfristig finanzierbar zu halten und die Beitragslast für Betriebe und Beschäftigte nicht weiter steigen zu lassen. Der ZDH setzt sich daher dafür ein, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf maximal 40 % begrenzt wird.
Betriebliche Altersvorsorge: Potenzial noch nicht ausgeschöpft
Die betriebliche Altersvorsorge kann eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente sein. Der ZDH begrüßt Maßnahmen, die ihre Verbreitung auf freiwilliger Basis fördern – kritisiert aber u.a., dass die bAV für kleine und mittlere Betriebe nach wie vor zu komplex ist.
Ältere Handwerkerinnen und Handwerker weiter beschäftigen
Viele Handwerksberufe sind körperlich anspruchsvoll, weshalb zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker bereits vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Auf der anderen Seite können und wollen aber auch viele im Handwerk Beschäftigte nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, z. B. in Teilzeit. Die Aktivrente ist dabei ein sinnvoller Schritt, um die Kombination von Rente und Erwerbstätigkeit attraktiver zu gestalten und Fachkräfte länger in den Betrieben zu halten.