Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Kunsthandwerk und Kreativwirtschaft

Kunsthandwerk ist ein Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der alle Unternehmen zählen, die überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder Verbreitung von kulturellen Gütern befassen.
Ein Schilder- und Lichtreklamehersteller beschneidet ein Plakat.

Kunsthandwerk ist ein Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft, einem neu definierten Wirtschaftssektor, der in seinem Gewicht zwischen der Automobil-Industrie und der Chemischen Industrie rangiert. Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen all jene Unternehmen, "welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen Gütern / Dienstleistun­gen befassen" (Definition der Wirtschaftsministerkonferenz).

Im Handwerk sind das

a.    43 Handwerkszweige, bei denen alle Unternehmen zur Kultur- und Kreativwirtschaft gezählt werden,

b.    31 Handwerkszweige, bei denen nur ein relevanter Teil der Unternehmen im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind und

c.     42 Handwerkszweige mit existentem aber statistisch schwer fassbarem Anteil von Unternehmen mit einem kultur- und kreativwirtschaftlichen Tätigkeitsschwerpunkt.

Zusammengenommen machen die drei Gruppen über 100 Handwerkszweige bzw. zwei Drittel aller Handwerke aus. Diese handwerklichen Kultur- und Kreativakteure sind vor allem in sieben kulturrelevanten Feldern tätig:

  •          Design / Gestaltung
  •          Kunst / angewandte Kunst
  •          Baukultur
  •          Musikinstrumentenbau
  •          Kreative Dienstleistungen
  •          Restaurierung / Erhalt des materiellen Kulturerbes
  •          Bewahrung traditioneller Kulturtechniken / immaterielles Kulturerbe

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