Zentralverband des
Deutschen Handwerks
04.07.2025

EU-Kommission legt Vorschlag für Klimaziel 2040 vor

Am 2. Juli hat die EU-Kommission ihren Legislativvorschlag vorgelegt, mit dem sie ein verbindliches Klimaziel bis 2040 erreichen will.

Inhaltlich ist die Kommission beim ambitionierten 90-Prozent-Ziel (90 Prozent Emissionsminderung bis 2040 gegenüber 1990) geblieben. Sie will jedoch zwei Flexibilisierungsmechanismen ermöglichen, um die Konsequenzen für die Marktteilnehmer zu mildern. Ab 2036 sollen bis zu drei Prozent Emissionsminderung in Drittländern erzielt werden dürfen. Außerdem soll innerhalb des Europäischen Emissionszertifikate-Handelssystems I (ETS I) die langfristige Kohlenstoffentnahme und -speicherung anrechenbar sein. Hierfür muss der ETS I gesetzlich angepasst werden.

Handwerksbetriebe sind keine direkten Pflichtadressaten in den ETS-Systemen, so dass sie von den Flexibilisierungsinstrumenten nicht unmittelbar profitieren können. Ein “Fit-for-90-Gesetzespaket” zur Verschärfung der Zielvorgaben in der “Fit-for-55-Gesetzgebung” ist absehbar. Am Beispiel der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD), die Teil von “Fit-for-55” ist, wird deutlich, dass bereits ein Novellierungsvorschlag geplant ist, wenn nach der nationalen Umsetzung nicht einmal drei Jahre verstrichen sind. Dieses Vorgehen bringt Unruhe in die handwerksrelevanten Märkte. Planungs- und Investitionssicherheit als notwendige Standortbedingungen werden so geschwächt

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