Zentralverband des
Deutschen Handwerks
23.09.2025

EU-Entwaldungsverordnung endlich für Betriebe umsetzbar machen!

Die EU-Kommission beabsichtigt, den Anwendungsstart der Entwaldungsverordnung um ein weiteres Jahr zu verschieben. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

"Den Anwendungsstart der Entwaldungsverordnung abermals zu verschieben, ist ein absolut notwendiger Schritt. Die so gewonnene Zeit muss aber endlich auch genutzt werden, um den Verordnungstext umfassend zu überarbeiten und praxistauglich zu machen. Eine bloße Verschiebung reicht nicht, das lehrt die Erfahrung aus dem vergangenen Herbst. Seither herrschte Stillstand bei der Überarbeitung. Das darf sich nicht wiederholen, denn es bedeutet für die Betriebe eine weitere Verlängerung einer Phase ohne Planungssicherheit. 

Es muss sofort damit begonnen werden, die Verordnung in zwei entscheidenden Punkten anzupassen: Dokumentations- und Sorgfaltspflichten dürfen sich nur auf den Import von Produkten in den Binnenmarkt beziehen. Und für Null-Risiko-Zonen wie die EU, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet, müssen die Sorgfaltsanforderungen entfallen und Dokumentationslasten drastisch sinken. 

Die jetzige Verordnung stellt kaum erfüllbare Anforderungen und nicht gerechtfertigte Belastungen an kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Der Nutzen für den Umwelt- und Waldschutz ist bestenfalls unklar. Komplexität und Bürokratie der EUDR stehen in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Ziel der Verordnung, nämlich sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. 

Zudem hat sich im Sommer auch das Europäische Parlament gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Risikoklassifizierung von Produktionsstaaten ausgesprochen. Die Betriebe können daher zu Recht erwarten, dass das Europäische Parlament eine Neuverhandlung der Verordnung unterstützen würde."

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