Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Schwarzarbeit: Bekämpfung modernisieren und digitalisieren

Eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung setzt bei den Ursachen an und nutzt die durch Digitalisierung vorhandenen Synergien der beteiligten Akteure. Hier besteht Handlungsbedarf.
Bauarbeiter bringen Dachplatten innen an einer Decke an.

Eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung ist gesamtgesellschaftlich wünschenswert, weil illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit nicht nur die Schaffung legaler Arbeitsplätze hemmen, sondern auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen unterlaufen. Der ZDH setzt sich schon lange für eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung ein.

Schwarzarbeit: Ursachen bekämpfen
Gesetzesnovelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Für das Handwerk wichtige Aspekte

Schwarzarbeit: Ursachen bekämpfen

Um die weiterhin auf hohem Niveau verharrende Schwarzarbeit effektiv und nachhaltig einzudämmen, müssen zum einen die Ursachen der Schwarzarbeit bekämpft werden. Diese liegen überwiegend in einer hohen Steuer- und Abgabenlast, einer mit Unsicherheiten behafteten Steuer- und Sozialgesetzgebung und einer zu starken Regulierung des Arbeitsmarktes. Zudem bedarf es einer besseren Zusammenarbeit und Vernetzung aller an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Akteure, auf regionaler wie auf bundesweiter Ebene.

In Bezug auf Steuer- und Abgabenlast ist beispielsweise der Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu nennen, der mittlerweile auf rund 42 Prozent gestiegen ist. Dies bedeutet eine deutliche Mehrbelastung für die personalintensiven Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten, die weniger Netto vom Brutto haben. Der Schwarzarbeits-Druck steigt in diesen lohnintensiven Bereichen.

Gesetzesnovelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)

Nachdem der bereits beschlossene Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung aus 2024 der Diskontinuität der 20. Wahlperiode unterlag, hat das Bundesministerium der Finanzen am 7. Juli 2025 entsprechend den Vorhaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode einen aktualisierten Referentenentwurf veröffentlicht. 

  • ZDH-Stellungnahme zum Referetenentwurf Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    Juli 2025: Der ZDH positioniert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Die Gesetzesnovellierung sieht deutliche Verbesserungen zu einer effektiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor. Die hier vorgesehene Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfungsmaßnahmen sind sinnvoll, da sie einen verbesserten Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht und damit eine schnellere sowie zielgerichtetere Identifizierung von Tatmustern unterstützt.

Der ZDH begrüßt die Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und wird sich zusätzlich für weitere für das Handwerk wichtige Aspekte in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Aufnahme des Friseurhandwerks als Schwarzarbeitsbranche

Positiv hervorzuheben ist, dass im neuen Referentenentwurf das „Friseur- und Kosmetikgewerbe“ gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 11 SchwarzArbG-E in den Katalog der sogenannten Schwarzarbeitsbranchen aufgenommen wird. Mit der Bezeichnung „Friseur- und Kosmetikgewerbe“ muss sichergestellt sein, dass die Branche in allen ihren Facetten umfasst und alle Gewerbetreibenden, die Tätigkeiten des Friseur- und Kosmetikgewerkes ausüben, erfasst werden. Sämtliche Betriebe dieses Wirtschaftszweiges - auch solche mit veränderten Strukturen wie vermehrten Barbierbetrieben – müssen unter diese Begrifflichkeit fallen, um unnötige Diskussionen von vornherein auszuschließen. 

Klarstellung zur Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem Katalog der Schwarzarbeitsbranchen dringend erforderlich

Dagegen erscheint es nötig, das Fleischerhandwerk eindeutig von der Fleischwirtschaft abzugrenzen. Die bisherige Regelung führt dazu, dass Betriebe des Fleischerhandwerks unverhältnismäßig vielen bürokratischen Auflagen unterliegen, obwohl vergleichbare Vorgänge in der Fleischindustrie bereits anders bewertet werden. Eine präzisere Definition würde den administrativen Aufwand reduzieren und den besonderen Strukturen des Fleischerhandwerks besser Rechnung tragen.

Risikobasierter Prüfungsansatz darf nicht zulasten der Prüfung kleinbetrieblicher Strukturen gehen

Der in der Gesetzesnovelle beschriebene risikoorientierte Ansatz bei Zollprüfungen wird als grundsätzlich begrüßenswert angesehen. Dabei sollte jedoch sichergestellt werden, dass auch kleinbetrieblich strukturierte Handwerksbetriebe angemessen berücksichtigt werden. Die Bewertung sollte nicht allein an der erwarteten Schadenshöhe ausgerichtet sein, sondern die branchenspezifischen Gegebenheiten einbeziehen. Eine effiziente Allokation der Prüfungsressourcen ist zudem wichtig, um präventive Maßnahmen auch in Betrieben mit geringerer Schadenssumme zu ermöglichen.

Einbeziehung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien

Die intensivere Zusammenarbeit mit den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien wird als wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Schwarzarbeitsbekämpfung angesehen. Ein regelmäßiger Datenaustausch kann helfen, frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten hinzuweisen, beispielsweise bei der Bildung von Nachfolgefirmen, und so die Effektivität der Risikoanalysen und anschließenden Prüfungen deutlich zu erhöhen.

Aufnahme der Handwerkskammern als Zusammenarbeitsbehörden im Sinne des § 2 Abs. 4 SchwarzArbG-E

Die Einbindung der Handwerkskammern als offizielle Zusammenarbeitsbehörden ist sinnvoll und notwendig. Aufgrund ihrer detaillierten Kenntnisse über die Betriebe und die Führung der Handwerksrolle können sie wichtige Informationen bereitstellen, die zur Identifizierung und Aufdeckung von Schwarzarbeitsfällen beitragen – ohne dass hierfür neue Zuständigkeiten begründet werden müssen.

Kommunale Ordnungsbehörden stärken

Auch die kommunalen Ordnungsbehörden, die nach Landesrecht für die Kontrolle von handwerks- und gewerberechtlichen Verstößen zuständig sind, sollten in ihren Befugnissen gestärkt werden. Besonders im Anschluss an Betriebsprüfungen sollte es möglich sein, ergänzende Unterlagen und Auskünfte einzuholen, um etwaige Scheinbetriebsleiterverhältnisse und andere verdeckte Verstöße zuverlässiger aufzudecken. Eine intensivere Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern könnte darüber hinaus die Transparenz und Effizienz der Kontrollen weiter verbessern.

Schlagworte