"Kenntnis von Corona-Impfstatus der Beschäftigten wichtig"

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"Ich respektiere, wenn sich jemand nicht impfen lassen möchte. Es bleibt die freie Entscheidung jedes Einzelnen, alle Risiken – gesundheitliche wie finanzielle – abzuwägen. Wenn sich jemand dann aber bewusst entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, warum soll es dann der Allgemeinheit zuzumuten sein, die Lohnfortzahlung in der Quarantäne zu übernehmen", so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer gegenüber Birgit Marschall von der Rheinischen Post.
Sind Sie dafür, dass Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr bekommen?
Ich persönlich kann gut nachvollziehen, dass die Mehrzahl der Bundesländer Ungeimpften die Lohnfortzahlung im Quarantänefall nicht mehr gewähren will, auch um so den Anreiz zum Impfen und damit die Impfquote deutlich zu erhöhen. Ich respektiere, wenn sich jemand nicht impfen lassen möchte. Es bleibt die freie Entscheidung jedes Einzelnen, alle Risiken – gesundheitliche wie finanzielle – abzuwägen. Wenn sich jemand dann aber bewusst entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, warum soll es dann der Allgemeinheit zuzumuten sein, die Lohnfortzahlung in der Quarantäne zu übernehmen. Aktuell allerdings steht der Arbeitgeber in der Regel in der Pflicht, Lohnfortzahlung im Quarantänefall zu gewähren, die ihm auf Antrag erstattet werden kann. Wir setzen uns bereits seit Längerem für eine Rechtsänderung ein, die für Klarheit sorgt und rechtlich glatt zieht, dass künftig diese Vorauszahlungspflicht ebenso wie die staatliche Ersatzleistung für die Lohnfortzahlung im Quarantänefall entfällt. Das muss jetzt dringend geschehen, ansonsten kommt auf die Arbeitgeber eine massive Mehrkostenbelastung zu.
Soll es eine Auskunftspflicht über den Impfstatus geben?
Unsere jüngste Umfrage von Ende August ergab: Fast jeder vierte Handwerksbetrieb weiß derzeit nicht, ob alle seine Mitarbeiter geimpft sind. Und von den Betrieben, bei denen dies daran liegt, dass ihre Beschäftigten eine entsprechende Auskunft verweigern, gab jeder zehnte Betrieb an, dass er Aufträge verschieben musste oder sogar ganz verloren hat, weil die Kunden nur noch geimpfte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter haben wollen. Viele Kundinnen und Kunden wollen sich im Friseursalon nicht die Haare von einer ungeimpften Mitarbeiterin oder einem ungeimpften Mitarbeiter schneiden lassen. Aber von diesen Kundenwünschen hören wir nicht nur aus den körpernahen Dienstleistungen, sondern auch von den Gesundheitshandwerken und anderen Gewerken. Bei Reparaturen in Wohnungen wollen viele die Sicherheit haben, dass geimpfte Handwerkerinnen und Handwerker tätig sind. Überall dort, wo Betriebe direkten Kundenkontakt haben, brauchen wir – natürlich nur solange die pandemische Lage festgestellt ist – eine Auskunftspflicht über den Corona-Impfstatus.