Zentralverband des
Deutschen Handwerks
29.10.2025

Erbschaftsteuer-Verschonungsregel für Betriebe muss bleiben

Eine stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen würde das Handwerk überproportional treffen und die Nachfolge sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze bedrohen, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zu Frank Specht vom Handelsblatt.
Holger Schwannecke

“Die aktuelle Debatte zur Reform der Erbschaftsteuer greift zu kurz. Sie zielt zwar auf große Vermögen. Eine Abschaffung oder generelle Einschränkung der bisherigen Verschonungsregeln würde aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe des Handwerks überproportional belasten. Betriebe, die unsere Infrastruktur erhalten, sanieren und ausbauen sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sichern. Eine Steueranpassung wäre in Zeiten, in denen es um wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit geht, ein fatales Signal. Bei Handwerksbetrieben steckt das Vermögen meistens in Maschinen, Werkstätten und Fahrzeugen, nicht auf dem Konto, in Kunstgegenständen oder Oldtimern. Zudem brauchen Handwerksbetriebe finanzielle Spielräume für Investitionen und Rücklagen. Wenn etwa ein Malermeister seinen Betrieb an seine Tochter übergibt, geht es um den Erhalt von Arbeitsplätzen, nicht um private Bereicherung. Deshalb ist das bestehende Modell mit Steuererleichterungen bei Betriebsfortführung richtig. Es schützt Familienbetriebe, sichert Ausbildung und Betriebsnachfolgen und stärkt die Regionen. Die Vorschläge aus der SPD zu Steuerstundungen oder einer stillen staatlichen Beteiligung im Erbschaftsfall sind klar abzulehnen, denn es bleiben Steuererhöhungen. Der Status quo dagegen ist Ausdruck des Prinzips Leistung gegen Gegenleistung, daran ist festzuhalten.”