Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer stellt die Steuer auf das Einkommen juristischer Personen wie etwa der Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, AG und KGaA) dar.

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Seit der Unternehmensteuerreform zum 01.01.2008 beträgt der Körperschaftsteuersatz auf 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Ausschüttungen unterliegen darüber hinaus einer gesonderten Besteuerung auf Ebene der Anteileigner. Rund 24 Prozent der Handwerksunternehmen in Deutschland sind in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert.
Mit dem “Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” (in Kraft seit 18.07.2025) wird der Körperschaftsteuersatz ab dem Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise von 15 Prozent auf zehn Prozent abgesenkt.
Körperschaftsteuersätze 2028 bis 2032
Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuersatz |
bis 2027 | 15 % |
2028 | 14 % |
2029 | 13 % |
2030 | 12 % |
2031 | 11 % |
ab 2032 | 10 % |