Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Selbstverwaltung Transparent

Informationen zur Selbstverwaltung im Handwerk, Finanzierungs- und Rechtsgrundlagen sowie Organe und Ehrenamt der 53 Handwerkskammern in Deutschland.

    Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat einem bestimmten Personenkreis hoheitliche Aufgaben zuweist, damit diese dort praxisgerecht und effizient unter Vermeidung zusätzlicher Bürokratie und demokratisch legitimiert erledigt werden. Die Selbstverwaltung im Handwerk basiert auf einem umfangreichen ehrenamtlichen Engagement und erfolgt unter Einbindung sowohl der Betriebsinhaber als auch der Arbeitnehmer.

    Zusammenschlüsse von Handwerkskammern

    Die gesetzlichen Kompetenzzuweisungen und -grenzen, die für die Handwerkskammern gelten, sind auch für deren Zusammenschlüsse maßgeblich. Daher ist die Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Strukturen der Handwerkskammern für deren Zusammenschlüsse, insbesondere auf Bundesebene, Leitlinie und Maßstab zugleich.
    Leitbild des DHKT. (Stand 12/2016)

    Finanzierungsgrundlagen

    Die umfangreichen Aufgaben der Handwerkskammern erfordern eine solide Finanzierung. Den Rechtsrahmen dafür bildet die Handwerksordnung, nach der die Handwerkskammern für Amtshandlungen und die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten Gebühren erheben können (§ 113 Abs. 4 HwO). Darüber hinaus können die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen herangezogen werden (§ 113 Abs. 1 HwO). Gebühren- und Beitragsordnung werden von der Rechtsaufsicht genehmigt.

    Zu einer soliden Finanzierung gehört Eigenkapital, das eine angemessene Risikovorsorge ermöglicht. Beispielsweise für Renovierung von Gebäuden und Pensionsverpflichtungen können die Handwerkskammern Rücklagen bzw. Rückstellungen ausweisen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung liegen in der Hand der Vollversammlungen der Handwerkskammern. Dabei werden regionale Wirtschaftskraft, Branchenstruktur oder auch besondere Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigt.

    Rechnungswesen

    Die Handwerkskammern in Deutschland nutzen entweder die kameralistische oder die doppische Rechnungsführung. Die Kameralistik ist das gesetzlich vorgesehene System des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte. Wesentliches Kennzeichen der Kameralistik ist, dass der Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben aufführt, die im Haushaltsjahr geleistet oder erzielt werden sollen. Die doppische Buchführung erfasst ausgehend von einem jährlichen Wirtschafts- oder Ergebnisplan jeden Geschäftsvorgang (auch solche ohne Geldfluss) in zweifacher Weise.

    Zahlen – Daten – Fakten

    Unter diesen Schlüsselbegriffen stellen Ihnen die Handwerkskammern Zahlen zum Kammerbezirk, zur Berufsausbildung und abgelegten Prüfungen, Teilnehmern an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU), den Betriebsberatungen, zum Haushalt, den Beschäftigten der Handwerkskammer, Organigramme und Leitbilder zur Verfügung.

    Organe und Ehrenamt

    An dieser Stelle  informieren die Handwerkskammern über die Mitglieder der Vollversammlung, die Mitglieder des Vorstands sowie die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen.

    Rechtsgrundlagen

    Unter diesem Punkt finden Sie eine Auswahl an Rechtsgrundlagen und Vollversammlungsbeschlüssen, auf deren Basis die Handwerkskammern arbeiten.

    Deutschlandkarte der Handwerkskammern

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