Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
11.03.2024

Wie geht es weiter mit der E-Rechnung?

Die Umsetzung der geplanten Neuregelungen zur verpflichtenden elektronischen Rechnung ist weiterhin ungewiss.

Das Wachstumschancengesetz, in dem sich – neben den geplanten Regelungen zur verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen Unternehmen – vor allem steuerliche Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft befinden, wurde im Februar 2024 auf Veranlassung des Bundesrates im Vermittlungsausschuss verhandelt. Der Bundestag hat dem Vermittlungsergebnis am 23.2.2024 allein mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat, geplant für den 22.2.2024, ist jedoch weiterhin ungewiss, da hierfür auch die Stimmen der unionsgeführten Bundesländer nötig sind. Wir werden zeitnah zu den weiteren Entwicklungen berichten.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses entspricht hinsichtlich des Zeitplans zur Einführung E-Rechnung dem Bundestagsbeschluss aus November 2023.

Der Zeitplan sieht Folgendes vor:

  • Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen aller Unternehmen ab dem 1.1.2025
  • Ausstellungsverpflichtung für Unternehmen ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 1.1.2027 (zuvor geplant 1.1.2026)
  • Ausstellungsverpflichtung für alle übrigen Unternehmen ab 1.1.2028 (zuvor geplant 1.1.2027)

Darüber hinaus hat der Bundestag das Bundesfinanzministerium dazu aufgefordert, eine kostenfreie Software für das Auslesen von E-Rechnungen zur Verfügung zu stellen.

Vor dem Hintergrund, dass bisher keine gesetzliche Grundlage für die verpflichtende E-Rechnung geschaffen wurde, halten wir ein Inkrafttreten zum 1.1.2025 für zu kurzfristig. Der Gesetzgeber sollte eine weitere Verschiebung ins Auge fassen, zumal sich auch beim Zeitplan auf europäischer Ebene Verschiebungen andeuten.

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