Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
02.06.2023

Die elektronische Rechnung kommt!

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat erste Vorschläge für eine verpflichtende elektronische Rechnung in Deutschland vorgelegt.

Nachdem die EU-Kommission im Dezember 2022 ihren Richtlinienvorschlag zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnung und einem Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen vorgelegt hatte, hat das BMF im April 2023 mit einem Diskussionspapier das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgelegte Ziel der Einführung eines Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in Deutschland erstmals konkretisiert.

Das BMF schlägt darin ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem als erster Schritt eine elektronische Rechnung in einem festgelegten Standard-Format (sogen. eRechnung) zwischen Unternehmen verpflichtend eingeführt wird. Darauf aufbauend soll in einem zweiten Schritt ein Meldesystem für innerdeutsche Umsätze zwischen Unternehmen aufgebaut werden. In seinem Vorschlag stellt das BMF sowohl den Zeitpunkt der Einführung einer verpflichtenden eRechnung (1.1.2025) als auch verschiedene Übergangslösungen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen zur Diskussion.

Der ZDH hat hierzu gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der Wirtschaft mit Schreiben vom 22.5.2023 Stellung genommen und ein Positionspapier für das Handwerk erarbeitet.

Wichtige Punkte daraus sind insbesondere:

  • Eine standardisierte elektronische Rechnung kann in den Handwerksbetrieben zu einer effizienteren Bearbeitung von Rechnungen beitragen.
  • Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die eRechnung bereits vor Einführung eines Meldesystems erprobt werden soll.
  • Eine Umstellung auf die eRechnung zum 1.1.2025 ist für die Mehrheit der Handwerksunternehmen jedoch nicht leistbar. Eine zeitlich gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße, bemessen um Umsatz, ist erforderlich.
  • Für Kassenumsätze, Bargeschäfte und Kleinbeträge muss es geeignete Übergangsregelungen bzw. Ausnahmen geben.
  • Falls alle Betriebe von Beginn an zum Empfang von eRechnungen verpflichtet werden, muss durch die Nutzung hybrider Rechnungsformate mit Sichtkomponente sichergestellt werden, dass für das Auslesen der Rechnungen keine zusätzliche Software benötigt wird. Alternativ ist die erforderliche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Zur Steigerung der Akzeptanz und zur Entlastung der Betriebe soll von staatlicher Seite ein kostenloses Tool für den Empfang, die Archivierung sowie die Rechnungsstellung bereitgestellt werden, das sich in vorhandene Buchhaltungssysteme integrieren lässt. Die Unternehmen sollten zudem mit öffentlichen Zuschüssen zur Schaffung der erforderlichen digitalen Infrastruktur unterstützt werden.
  • Das spätere Meldesystem muss mit seinen Übertragungswegen, Schnittstellen und evtl. erforderlichen Zertifizierungen bereits bei Einführung der verpflichtenden eRechnung berücksichtigt werden, um Doppelinvestitionen in den Betrieben zu vermeiden. Eine Situation wie bei der Einführung der Kassenfiskalisierung darf sich nicht wiederholen.
  • Es sollte eine Testphase geben, in der die Betriebe eRechnungen zunächst auf freiwilliger Basis stellen können. Erst wenn mögliche technische Probleme behoben worden sind, sollte eine zeitlich gestaffelte Einführung erfolgen.
  • Die Betriebe müssen auf eine stabile Internet-Infrastruktur zurückgreifen können.
  • Die europäische CEN-Norm EN 16931 als Grundlage der eRechnung ist für Umsätze zwischen Unternehmen erst noch zu erweitern und auf die Erfordernisse der einzelnen Branchen abzustimmen. Dieser Anpassungsprozess muss noch vor Einführung der eRechnungsverpflichtung durchlaufen werden.

Die genannten Unterlagen sind auf der ZDH-Homepage im Fachbereich Steuern und Finanzen abrufbar. Der ZDH hat darüber hinaus eine Praxishilfe für die Einführung der elektronischen Rechnung in Handwerksbetrieben erarbeitet, die wir im Mitgliederbereich der ZDH-Homepage zur Verfügung stellen (Login erforderlich).

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