Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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15.01.2024

Aktuelles zur E-Rechnung

Der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ist ungewiss.

Hintergrund

Der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ist ungewiss. 

Mit dem Wachstumschancengesetz, dem der Bundesrat zuletzt seine Zustimmung verweigert hatte und das nun in ein Vermittlungsverfahren überführt werden soll, sind vorerst auch die Pläne der Regierungskoalition hinsichtlich der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung ins Stocken geraten.  

Nach dem Gesetzentwurf ist aktuell folgender Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung vorgesehen: 

ab 1. Januar 2025 Empfangsbereitschaft aller Unternehmen für strukturierte elektronische Rechnungsformate, die der CEN-Norm EN 16931 („elektronische Rechnung“) entsprechen  

ab 1. Januar 2027 verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro 

ab 1. Januar 2028 verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro. 

Auch wenn derzeit eine politische Einigung über Teile des Wachstumschancengesetzes noch aussteht, besteht grundsätzlich Einigkeit über die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung. Ob die Regelungen allerdings zeitnah beschlossen oder Teil eines späteren Gesetzgebungsverfahrens werden, bleibt abzuwarten. Bei einer größeren zeitlichen Verzögerung wird der bisher vorgesehene Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung voraussichtlich nicht haltbar sein.  

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