Anforderungen an Aufbewahrung von mit Kassen erstellte Rechnungen
Das BMF hat mit Schreiben vom 16.11.2021 zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Rechnungen Stellung genommen, die mithilfe elektronischer oder computergestützter Kassensysteme oder Registrierkassen erstellt werden.
Das BMF hat mit Schreiben vom 16. November 2021 zur Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Rechnungen Stellung genommen, die mithilfe elektronischer oder computergestützter Kassensysteme oder Registrierkassen erstellt werden. Zeitgleich wurde der Anwendungserlass (Abschnitt 14b.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE) entsprechend angepasst.