EP verabschiedet Flexibilitätsmaßnahmen für Automobilhersteller
Ziel ist es, die Folgen rascher technologischer Veränderungen und wachsender Konkurrenz für die Autobranche abzumildern.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft die Flottengrenzwerte: Den Herstellern soll es ermöglicht werden, ihren Verpflichtungen für die Jahre 2025, 2026 und 2027 insgesamt nachzukommen, indem sie ihre Emissionsleistung über den gesamten Dreijahreszeitraum mitteln, anstatt jedes einzelne Jahr zu bewerten. Emissionsüberschreitungen in einem Jahr könnten somit durch eine Übererfüllung der Ziele in einem der Folgejahre ausgeglichen werden.
Das große Ziel aber bleibt unverändert: Ab 2035 dürfen neuzugelassene Fahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen.
Der Rat muss dem Text noch formal zustimmen.
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