Zentralverband des
Deutschen Handwerks

EU-Verbraucheragenda 2025 – 2030

Mit der EU-Verbraucheragenda 2025 - 2030 will die EU-Kommission die Weichen für die künftige EU-Verbraucherpolitik stellen. Das Handwerk setzt sich hierbei für rechtssichere, verständliche und handhabbare Regelungen ein.
Uhrenmacher bei der Arbeit

Handwerk und EU-Verbraucherpolitik

Viele Handwerksbetriebe stehen im direkten Kontakt mit Endkunden und sind daher unmittelbar von europäischen Verbraucherregelungen betroffen. Die zunehmende Komplexität des EU-Verbraucherrechts stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der Regelungen stetig gewachsen, was nicht nur die Betriebe, sondern auch die Verbraucher überfordert. Viele Vorschriften sind praxisfern und sorgen für Unsicherheit in der täglichen Arbeit. Deshalb ist es dem Handwerk ein zentrales Anliegen, sich auf europäischer Ebene für rechtssichere, verständliche und handhabbare Regelungen einzusetzen – Regelungen, die sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die Realitäten der handwerklichen Praxis berücksichtigen.

In Bearbeitung: EU-Verbraucheragenda 2025 – 2030

Die strategische Grundlage der EU-Verbraucherpolitik bildet die Europäische Verbraucheragenda. Die neue EU-Verbraucheragenda 2025–2030 soll im vierten Quartal 2025 verabschiedet werden. Sie wird sich auf zentrale Themen wie die Stärkung der Verbraucherrechte im Binnenmarkt, den Schutz besonders schutzbedürftiger Verbrauchergruppen sowie die Förderung einer fairen, grünen und digitalen Wirtschaft konzentrieren. Das Handwerk bringt sich aktiv in diesen Prozess ein – mit dem Ziel, eine Verbraucherpolitik mitzugestalten, die auch für kleine und mittlere Betriebe praxistauglich bleibt.

Der ZDH empfiehlt hierzu konkrete Maßnahmen, die für eine praxistauglichere Verbraucherrechterichtlinie (VRR) notwendig sind:

  • Stellungnahme EU-Verbraucheragenda 2025-2030
    Öffentliche Konsultation und Sondierung, Juli 2025

Themen im Fokus

Verbraucherschutzvorschriften für Produkte aus Drittstaaten vs. Binnenmarkt

Bei der Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere im Bereich der Produktsicherheit, muss auf Produkten und Dienstleistungen liegen, die aus Drittstaaten in die EU importiert werden. Es ist notwendig, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, bei dem die Einhaltung des EU-Verbraucherschutzniveaus auch bei Produkten und Dienstleistungen aus Nicht-EU-Staaten ohne Schutzlücken gewährleistet wird. Andernfalls führt EU-Verbraucherschutz für Handwerksbetriebe zu Wettbewerbsnachteilen und Verdrängung. Gleichzeitig muss mit Blick auf Marktakteure im EU-Binnenmarkt sichergestellt werden, dass eine verstärkte behördliche Kontrolle zur Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften nicht verpflichtend vorgeschrieben wird.

Verbraucherschutz im Internet

Beim Verbraucherschutz im Internet ist darauf zu achten, dass insbesondere die künftige Regulierung von Webseiten nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen und Unsicherheiten für Handwerksbetriebe führt. Ein Beispiel hierfür sind die Vorschriften der EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen, wonach Webseiten unter bestimmten Voraussetzungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Es bleibt aufgrund der weitgehend abstrakten Regelungen unklar, in welchen Fällen zum Teil kostspielige Anpassungen erforderlich sind. Verbraucherschutzregelungen mit Bezug zu Webseiten und Apps sollten stets ausschließlich solche Gestaltungen und Praktiken betreffen, von denen typischerweise eine erhöhte Gefahr ausgeht. Und wenn doch ein erhöhter Verbraucherschutz nötig ist, müssen die konkreten Regelungen praxistauglich und kostengünstig umsetzbar sein sowie Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen mitgedacht werden.

Ganzheitlicher Blick für nachhaltigen Konsum

Um nachhaltigen Verbrauch im Rahmen der EU-Verbraucheragenda 2025 - 2030 weiter zu fördern, müssen sämtliche Rahmenfaktoren berücksichtigt werden. Neue Initiativen können stets nur vereinzelte Teilbereiche abdecken, während das Verbraucherverhalten von vielen Faktoren wie dem allgemeinen Konsumverhalten abhängt. Zu vermeiden sind neue Informations- und Dokumentationspflichten, Vorabzertifizierungen oder verpflichtende Siegel für Betriebe. Bürokratische und finanzielle Belastungen durch neue Nachhaltigkeitsgesetzgebung sind zu vermeiden. Sie erschweren nur, dass Handwerksbetriebe nachhaltige Leistungen anbieten. Grundsätzlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass Nachhaltigkeitsgesetzgebung besser auf KMU zugeschnitten wird.

Schlagworte