Aushangpflichtige Gesetze 2022

Änderungen zur Vorauflage in 2021:
Im Bereich der zwingend aushangpflichtigen Gesetze gab es Änderungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die Bildung der Landesausschüsse für Jugendarbeitsschutz wurde in das
Ermessen der Länder (§ 55 JArbSchG) bzw. der Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz bei den Aufsichtsbehörden (§ 56 JArbSchG) gestellt. Die Öffnung für Mitwirkung Jugendlicher bei Musikaufführungen etc. wurde auf Sportveranstaltungen übertragen (§ 14 Abs. 7 Satz 4 JArbSchG).
Im Bereich der nicht zwingend aushangpflichtigen Gesetze gab es einige Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Der Gesetzgeber will vor allem zwei Ziele erreichen:
Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Darüber hinaus soll die Anwendung des Gesetzes einfacher und klarer werden. Die Änderungen betreffen §§ 1, 2, 2b, 2c, 3, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 15, 18, 20, 22, 26, 27, 28 BEEG; neu gefasst wurden zusätzlich §§ 4, 4a, 4b, 4c, 4d, 5, 6 BEEG.
Außerdem wurde im Arbeitsschutzgesetz in § 18 Abs. 3 eine Ermächtigung des BMAS geschaffen, in gewissem zeitlichen Rahmen Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Pandemie zu erlassen.
Aushangpflichtige Gesetze 2022
Rainer Huke / Christian Lepping
14. Auflage | Stand Februar 2022
Buch. Softcover, 328 S.
GDA. ISBN 978-3-944997-17-9
Format (B x L): 12.5 x 18.8 cm
Preis: 9,95 Euro