Zentralverband des
Deutschen Handwerks
05.05.2026

Niederlande: Neuer Tarifvertrag für Leiharbeiter ab 2027

Ein neuer Kollektivvertrag verbessert die Stellung der Leiharbeiter.

Seit Januar 2026 gilt in den Niederlanden ein neuer Tarifvertrag (Collective Arbeidsovereenkomst, abgekürzt CAO) für Leiharbeiter (uitzendkrachten). Wichtigste Regelung: Leiharbeiterinnen und -arbeiter haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die fest angestellten Kolleginnen und Kollegen aus dem Betrieb des Entleihers.

Auswirkungen für deutsche Unternehmen

Verschärftes “Equal Pay”-Prinzip: Seit 2026 müssen Leiharbeitnehmer in den Niederlanden grundsätzlich gleichwertige Arbeitsbedingungen wie Festangestellte im Entleihbetrieb erhalten. Das betrifft neben Lohn nun auch Urlaubstage, Kündigungsfristen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Anpassung der Kostenkalkulation: Die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung (StiPP-Pension) für Leiharbeiter steigen massiv an (von ca. 8 % auf 15,9 %). Deutsche Firmen, die niederländische Zeitarbeitskräfte nutzen, müssen mit höheren Verrechnungssätzen rechnen.

Strengere Compliance & Meldepflichten: Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in die Niederlande entsenden (auch via Zeitarbeit), unterliegen strengen Kontrollen durch die niederländische Arbeitsinspektion. Bei Verstößen gegen das Entsendegesetz (WagwEU) drohen Bußgelder von bis zu 23.750 € pro Verstoß.

Sicherheits- und Zertifizierungspflichten: Es gelten vereinheitlichte Sicherheitsvorgaben für den Einsatz von Leiharbeitern, die Entleiher in ihre Prozesse integrieren müssen. 

Was deutsche Firmen jetzt prüfen sollten

  1. Vertragsprüfung: Bestehende Verträge mit niederländischen Personaldienstleistern sollten auf die Einhaltung des neuen CAO kontrolliert werden.
  2. Lohnvergleich: Deutsche Unternehmen, die als Entleiher in den Niederlanden agieren, müssen dem Zeitarbeitsunternehmen präzise Informationen über die eigenen Arbeitsbedingungen (Urlaub, Rente, Zuschläge) bereitstellen, damit diese das “Equal Pay”-Prinzip umsetzen kann.
  3. Meldeportal WagwEU: Stellen Sie sicher, dass alle Entsendungen korrekt über das offizielle niederländische Meldepflicht-Portal registriert sind.

Weitere Informationen
Deutsch-Niederländische Handelskammer (AHK Niederlande)

Quellen: 
www.gtai.de, Pressemeldung vom 18. Februar 2026;
www.lawandmore.eu, Pressemeldung vom 2. Januar 2026;
www.ploum.nl, Pressemeldung vom 15. Januar 2026