Vergaberechtsreform wahrt Beteiligungschancen des Handwerks

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"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes bekennt sich die Bundesregierung zum Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe. Aus Sicht des Handwerks ist dies ein richtiger Schritt, der faire Wettbewerbsbedingungen und eine breite Beteiligung mittelständischer Betriebe bei Vergabeprozessen sichert. Der Bundeswirtschaftsministerin und ihrer Mittelstandsbeauftragten ist es gelungen, einen Ausgleich zwischen Beschleunigung und Mittelstandstauglichkeit zu finden, der die speziellen Anforderungen des Sondervermögens einschließt. Eine tragfähige Kompromisslösung konnte so auch bei großvolumigen Beschaffungsvorhaben aus dem Sondervermögen ‚Infrastruktur und Klimaneutralität‘ gefunden werden. Demnach gelten für hieraus finanzierte Projekte Ausnahmen vom Losgrundsatz, sofern zeitliche Gründe dies erfordern; die Begründung stellt klar, dass es sich dabei um dringliche und qualifizierte Gründe handeln muss.
Bundesrat und Bundestag sind nun aufgerufen, diese Entscheidung im parlamentarischen Verfahren zu bestätigen und damit eine grundsätzliche Aufweichung der Losvergabe zu verhindern. Andernfalls würde die Gesamtvergabe unabhängig von Mitteln des Sondervermögens künftig zur Regel werden. Ein Ergebnis, das aus Wettbewerbssicht wenig effizient wäre. Eine Aushebelung des Primats der Fach- und Teillosvergabe wäre zudem ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont."