Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
24.05.2023

Digitalisierung der Verwaltung braucht mehr Weitblick

Zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung am 24. Mai für ein Nachfolgegesetz des Onlinezugangs-Gesetzes erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Portraitfoto von Holger Schwannecke im Gespräch in seinem Büro im Haus des Deutschen Handwerks in Berlin

"Mit dem Gesetzentwurf zum Onlinezugangs-Gesetz 2.0 verpasst die Bundesregierung die Chance, die strukturellen Fehler des Onlinezugangs-Gesetzes zu korrigieren und endlich eine schlagkräftige Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung auf den Weg zu bringen. Deutschland hinkt bei der Digitalisierung gerade im Verwaltungsbereich deutlich hinterher. Das wird sich mit dem Nachfolgesetz absehbar nicht ändern.

Unverständlich ist vor allem, dass die Bundesregierung keine rechtlichen Lösungen für die Nachnutzung von EfA-Leistungen durch die Handwerkskammern vorsieht. Es reicht nicht aus, die Verwaltungsleistungen von Handwerkskammern als eine Top-Priorität der Digitalisierung zu benennen, wenn dann den Handwerkskammern die fertiggestellten EfA-Tools nicht zur Verfügung gestellt werden können. Vorschläge – auch des Handwerks - gibt es genug, um die rechtlichen Hürden der Nachnutzung zu überwinden. Doch offenbar mangelt es am politischen Willen, diese Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen. Mit Halbherzigkeit kann die Digitalisierung gerade in föderalen Strukturen nicht gelingen. Der Bundestag muss nun Entschlossenheit beweisen und mit gezielten Nachbesserungen des Gesetzentwurfes die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland in die Spur zu bringen."