Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
30.08.2023

Chancen für Wachstum liegen im Mittelstand

Anlässlich des Bundeskabinettsbeschlusses über das Wachstumschancengesetz am 30. August 2023 erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

"Angesichts der konjunkturellen Lage sind zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dringend geboten. Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger Baustein, um Investitionen zu stärken, Wachstum zu fördern und Entlastungen umzusetzen. Dass dieses Gesetz im Anschluss an die Kabinettsklausur beschlossen wurde, ist daher ein wichtiges, wenn auch längst überfälliges Signal. Um wirksame Impulse zu geben, muss der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf jedoch im parlamentarischen Verfahren noch deutlich praxis- und mittelstandstauglicher ausgestaltet werden.
 
Das vorliegende Gesetz greift Forderungen des Handwerks auf und weist in die richtige Richtung, indem die Spielräume für Investitionen der Betriebe erweitert werden. So wird die im Koalitionsvertrag als Super-AfA umschriebene und lange angekündigte Prämie für Investitionen in die Energieeffizienz eingeführt, die Grenzen für die Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern werden erhöht und die Sonderabschreibung im Rahmen des § 7g EstG wird angehoben: Das alles sind wichtige Impulse für mehr Investitionen. Mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Verbesserungen bei der Verlustverrechnung folgt der Gesetzentwurf weiteren Forderungen des Handwerks. Die Übergangsfrist für die verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 zu erweitern, ist eine sinnvolle Entzerrung des knappen zeitlichen Rahmens und macht es praxistauglicher. Erfreulich ist zudem, dass mit dem Wachstumschancengesetz nun befristet auch eine degressive AfA für Wohngebäude eingeführt wird.
 
Aber immer noch berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht genügend die besonderen Anforderungen von kleinen und mittleren Betrieben: Die Bedingung, dass Betriebe erst dann von der Investitionsprämie für Klimaschutzmaßnahmen profitieren können, wenn sie zuvor einen qualifizierten Energieberater hinzugezogen haben, ist praxisfern und wegen der damit verbundenen Kosten, der Bürokratie und des Personalengpasses bei Energieberaterinnen und -beratern wird das so in der Praxis nicht zu stemmen sein. Auf rund 1 Million Handwerksbetriebe kommen nur etwa 5.000 entsprechend qualifizierte Energieberater, die den Beratungsbedarf innerhalb des begrenzten Förderzeitraums nicht erfüllen können. Doch nur bei ausreichenden und praxistauglichen Investitionsspielräumen wird das Handwerk diese auch in der Weise nutzen können, um seiner Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz nachkommen zu können.
 
Um die Lage im Wohnungsbau zu verbessern, kann die nun beschlossene degressive Abschreibung nur ein erster Schritt sein. Hier müssen weitere Impulse folgen, um die Perspektive für Betriebe zu verbessern, sodass diese ihre Beschäftigten wie ihre Auftragslage halten können. Dazu gehört vor allem auch eine attraktive Förderkulisse für Neubau und Sanierungen ohne verschärfte Standards sowie der Abbau von bürokratischen und steuerlichen Belastungen, der nun endlich voranschreiten muss.
 
Um echte Chancen für Wachstum zu ermöglichen, muss der jetzige Gesetzentwurf noch deutlich nachgebessert werden. Insbesondere die wenig ambitionierte Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bleibt weit hinter den Erwartungen des Handwerks zurück und ist enttäuschend."