Zentralverband des
Deutschen Handwerks
25.03.2026

Bundesregierung hält beim Gold-Plating Wort

Das Bundeskabinett hat am 25. März 2026 seinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Recht-auf-Reparatur-Richtlinie beschlossen. Hierzu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker arbeiten an einem Fahrzeug

Die Bundesregierung beweist beim Recht auf Reparatur Praxisnähe und stellt sicher, dass die europäischen Vorgaben nicht zu Lasten von Handwerksbetrieben und Mittelstand verschärft werden. Konsequent wird etwa auf eine gesetzliche Verlängerung der Verjährung von Mängelansprüchen im Falle einer Reparatur gebrauchter Waren verzichtet. Positiv ist zudem die Einführung des Europäischen Reparaturinformationsformulars als freiwillige Option. Dies schafft unternehmerische Flexibilität anstatt gesetzlicher Bevormundung. Damit hält die Bundesregierung Wort und verzichtet auf Gold-Plating sowie unverhältnismäßige Haftungsverschärfungen.

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren gilt es nun, den pragmatischen Ansatz fortzuführen und rechtssichere Mustertexte zur Erfüllung neuer Informationspflichten zur Verfügung zu stellen.

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