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Mehr Rechtssicherheit – das ist Ziel der seit Oktober 2014 geltenden Neuregelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen. In einer aktualisierten Auflage informiert der ZDH-Flyer "Umsatzsteuer bei Bauleistungen" über die grundlegenden verfahrensrechtlichen Regelungen für Handwerksunternehmen.
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