Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Kassenführung

Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung ist bei bargeldintensiven Handwerksbetrieben – z. B. Bäcker, Fleischer, Friseure, Konditoren, Textilreiniger – von hoher Wichtigkeit und wird von der Finanzverwaltung regelmäßig schwerpunktmäßig überprüft.
In einer Bäckerei wird eine Auswahl an Brot mit einem Geldschein bezahlt.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2015 kam es zu einem grundlegenden Wandel im Bereich der Kassenführung. Die vier Bausteine des Gesetzes „Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“, „Einführung einer Kassen-Nachschau“, „Belegausgabepflicht“ und „Mitteilungspflicht“ haben die Basis für signifikante Änderungen gelegt. In den letzten zehn Jahren wurden ergänzend zu dem Gesetz eine Vielzahl von weiteren Regelungen (z. B. Kassensicherungsverordnung, Technische Richtlinien, Anwendungserlasse zu § 146, § 146a und § 146b AO) erlassen, deren stetige Änderungen beachtet werden müssen. Hinzu kommen die Auswirkungen des digitalen Wandels, der sich u. a. in der Weiterentwicklung der elektronischen Aufzeichnungssysteme („Kassensystemen“) und der digitalen Betriebsprüfung zeigen. 

Im Ergebnis sehen sich die Betriebe mit komplexen Regelungen konfrontiert, deren Einhaltung mit immensen Herausforderungen einhergehen. Um die Umsetzung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu erleichtern, stellen wir auf dieser Seite neben aktuellen Urteilen und Verlautbarungen der Finanzverwaltung u. a. weiterführende Informationsmaterialien zur Verfügung.

Handreichung "Kassenführung"

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