Neustarthilfe 2022 (Förderzeitraum Januar bis Juni 2022)

Die Neustarthilfe 2022 knüpft an die bisherige Neustarthilfe Plus an und ergänzt auch weiterhin die bestehenden Sicherungssysteme, wie zum Beispiel die Grundsicherung. Antragstellende, welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe IV nicht in Anspruch nehmen, können jeweils für das erste Quartal und zweite Quartal 2022 als Unterstützungsleistung (Neustarthilfe 2022) 50 Prozent des im Vergleichszeitraum erwirtschafteten Referenzumsatzes erhalten. Die Neustarthilfe 2022 beträgt sowohl für den Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März als auch für den Förderzeitraum 1. April bis 30. Juni 2022 jeweils maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie insgesamt maximal 18.000 Euro/Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Antragstellung Neustarthilfe 2022
Wichtig: Soloselbständige, die auch für das 2. Quartal 2022 Ansprüche anmelden wollen, müssen einen Neuantrag stellen. Die Anspruchsberechtigung und -voraussetzungen für die Neustarthilfe 2022 orientieren sich an der bisherigen Neustarthilfe Plus.
Auf der entsprechenden Website finden Sie am Seitenanfang einen Button für den Direkteinstieg für Antragsteller. Über diesen Direkteinstieg gelangen Soloselbständige auch zum neuen Antragspostfach, über das jetzt auch die Kommunikation mit den Bewilligungsstellen sicher erfolgen kann. Falls die Bewilligungsstellen Rückfragen zum Direktantrag haben, senden diese den Betroffenen eine Benachrichtigung über eine Rückfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt dann ebenfalls über das Antragspostfach; eine Beantwortung per E-Mail wird künftig nicht mehr möglich sein. Weitere Informationen zum Antragspostfach wurden hier zusammengestellt.
Weitere Informationen