Organisationsrecht

Um dennoch Beschlussfassungen in Vorständen, Ausschüssen sowie Delegierten- und Mitgliederversammlungen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung von virtuellen bzw. hybriden Gremiensitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren geschaffen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wahlen bis längstens Ende 2022 auszusetzen. Die Regelungen gelten unabhängig von bereits bestehenden Satzungsbestimmungen für Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern, Innungsverbänden auf Landes- und Bundesebene sowie eingetragene Vereine.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine umfangreiche Handreichung zum Herunterladen erstellt, um den einzelnen Organisationen die Anwendung der Ausnahmebestimmungen zu erleichtern.