Zentralverband des
Deutschen Handwerks
30.04.2026

Gesundheitshandwerke drängen auf Reform der Präqualifizierung

Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke unterstützt die Initiative des Freistaats Thüringen, der einen Entschließungsantrag "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken" im Bundesrat eingebracht hat.

Mit einem Entschließungsantrag des Freistaats Thüringen im Bundesrat wird eine grundlegende Überprüfung des Präqualifizierungsverfahrens in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 126 SGB V) gefordert. Ziel ist es, die Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk spürbar von Bürokratie zu entlasten und ihnen wieder mehr Raum für ihre eigentlichen Aufgaben zu geben. Die Gesundheitshandwerke begrüßen diesen Vorstoß im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung ausdrücklich.

Der Antrag stellt klar, dass das bestehende Präqualifizierungsverfahren in seiner derzeitigen Ausgestaltung zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führt, ohne einen erkennbaren Zusatznutzen für die Versorgungsqualität zu schaffen. Insbesondere wiederkehrende Nachweispflichten, umfangreiche Dokumentationen sowie regelhafte Betriebsbegehungen binden personelle und finanzielle Ressourcen in den Betrieben. Darunter leidet vor allem die unmittelbare Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Vor diesem Hintergrund fordert der Freistaat Thüringen eine Prüfung des Verfahrens und bringt konkrete Reformansätze ein. Dazu zählen unter anderem die Abschaffung der Präqualifizierung durch externe Zertifizierungsstellen, die Beschränkung von Betriebsbegehungen auf begründete Einzelfälle sowie die Einführung einer einmaligen Qualifizierungsprüfung bei weiterhin möglichen anlassbezogenen Prüfungen. Diese Ansätze decken sich in wesentlichen Punkten mit den Positionen der Gesundheitshandwerke, die das bestehende System als überreguliert und ineffizient bewerten. Die vorhandenen Qualifikationsanforderungen gewährleisten bereits heute ein äußerst hohes Versorgungsniveau.

Die Gesundheitshandwerke sprechen sich daher für eine grundlegende Neuausrichtung des Verfahrens aus. Im Mittelpunkt muss ein System stehen, das auf bestehende Qualifikationen vertraut, Bürokratie auf das notwendige Maß reduziert und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sichert. Der Thüringer Entschließungsantrag greift diese Forderungen auf und setzt ein wichtiges Signal für eine notwendige Reform, um auch künftig eine hochwertige, wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.

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