Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Bundesagentur für Arbeit - WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit fördert in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr durch eine teilweise oder volle Übernahme der Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den sonstigen notwendigen Weiterbildungskosten, wie Fahrkosten. Bei Beschäftigten unter 45 Jahren muss der Betrieb hingegen mindestens 50% der Lehrgangskosten tragen. In jedem Fall muss die Weiterbildungsmaßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt werden, Träger und Maßnahme müssen hierfür von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein, und die Weiterbildung muss über eine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Die Mitarbeiter müssen sich die Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit mittels eines Bildungsgutscheins bestätigen lassen. In Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten können unabhängig vom Lebensalter die Weiterbildungskosten sogar in vollem Umfang gefördert werden.

Bei einer abschlussbezogenen Weiterbildung oder einer abschlussorientierten berufsqualifizierenden Ausbildung geringqualifizierter Beschäftigter ist sogar unabhängig vom Lebensalter eine volle Übernahme der Lehrgangskosten und übrigen Weiterbildungskosten möglich. Darüber hinaus kann der Betrieb einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei diesen Weiterbildungen können bei erfolgreichem Abschluss/Zwischenprüfungen auch Weiterbildungsprämien an den Arbeitnehmer gezahlt werden. 

Ansprechpartner sind die regionalen Agenturen für Arbeit. Die Sie beraten und bei der Antragstellung unterstützen. Über die bundesweit einheitlich Telefonnummer 0800 455 5520 erreichen Sie einen Ansprechpartner für das Programm WeGebAU.

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