Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Arbeitsschutz und Unfallversicherung

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind Voraussetzung eines guten Arbeitsplatzes. Arbeitsschutz sollte aber praxistauglich sein und die Betriebe nicht mit bürokratischen Pflichten überlasten.
Ein Gerüstbauer bei der Arbeit.

Bürokratierückbau im Arbeitsschutz

Fest steht: Guter Arbeitsschutz ist für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unerlässlich. Doch gerade das Handwerk mit seinen überwiegend kleinen und mittelständisch geprägten Betrieben leidet unter ausufernder Bürokratie. Die zunehmende Regulierungsdichte und Detailtiefe sowie die damit einhergehenden Dokumentations- und Berichtspflichten bringen die Betriebe an ihre Grenzen und stellen ein Hemmnis für eine gute und wirkungsvolle Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen dar. 

Um die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und gleichzeitig die Betriebe zu entlasten, fordert der ZDH von der Bundesregierung zeitnah Maßnahmen zum gezielten Bürokratierückbau. Wir begrüßen das im Oktober 2025 vom Ministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Bürokratieabbau-Konzept und setzen uns für eine schnelle und praxistaugliche Umsetzung ein. Arbeitsschutz muss so gestaltet werden, dass der Fokus auf der Umsetzung der konkret erforderlichen Maßnahmen liegt und nicht auf einem Abarbeiten bürokratischer Dokumentationsanforderungen.

Deutscher Arbeitsschutzpreis

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis würdigt als branchenübergreifender Wettbewerb kreative und nachhaltige Ideen und Projekte, die den Arbeitsschutz und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wirksam verbessern und andere zum Nachmachen inspirieren. Der ZDH ist seit vielen Jahren Mitglied der Jury des Deutschen Arbeitsschutzpreises, zu dessen Preisträgern in den Vergangenheit auch immer wieder Betriebe aus dem Handwerk zählten.

Worum geht es beim Deutschen Arbeitsschutzpreis konkret bzw. was wird bewertet? Bei der Bewertung werden unter anderem die folgenden Fragen berücksichtigt: Ist die Lösung wirksam? Ist die Lösung übertragbar und hat Vorbildwirkung? Ist die Lösung nachhaltig auf eine längerfristige Nutzung hin konzipiert und umgesetzt? Ist die Lösung kreativ? 

Bewerbungsstart für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2027 ist der 1. April 2026.

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, erst nach Durchführung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung beschäftigt werden dürfen. Ohne diese Pflichtuntersuchung darf kein Jugendlicher unter 18 Jahren ein Arbeitsverhältnis bzw. ein Ausbildungsverhältnis beginnen. In vielen Regionen Deutschlands ist es jedoch – aufgrund von Kapazitätsengpässen und/oder schlechter Vergütung – zunehmend schwierig einen Arzt zu finden, der bereit ist die Untersuchung durchzuführen.

Der ZDH fordert daher eine Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes dahingehend, dass eine Verpflichtung zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung nur noch dann besteht, wenn nach dem Wesen des Ausbildungsberufes die Tätigkeiten des Auszubildenden körperlich anstrengend und/oder belastend oder eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist. Zudem fordern wir eine angemessene Übergangsfrist, falls es dem Jugendlichen nicht möglich ist, zum Ausbildungsbeginn den Untersuchungsnachweis zu erbringen.

Gefahrstoffverordnung

Auch Jahrzehnte nach dem Verwendungsverbot von Asbest befinden sich in vielen vor 1993 errichteten oder renovierten Gebäuden noch immer asbesthaltige Materialien; vor allem in den lange nicht im Fokus stehenden Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und anderen Bauchemikalien wie Kitten, kurz “PSF” genannt, kann Asbest enthalten sein. 

Praktische Unterstützung für Betriebe bietet die Broschüre “Asbest beim Bauen im Bestand - Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten” der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Die Broschüre erläutert die aktuellen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen u. a. Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung.

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